Öffentlicher Dienst

Einigung bei Gehälterabkommen: Plus von zwei Prozent für 2025 und 0,5 Prozent Aufschlag für 2026

Das neue Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst steht. Demnach sollen die Staatsbediensteten für das Jahr 2025 eine Gehaltserhöhung von zwei Prozent erhalten, im kommenden Jahr wird der Punktwert noch einmal um 0,5 Prozent erhöht. Insgesamt steht also eine Erhöhung von 2,51 Prozent im Raum, was den Staat in den kommenden zwei Jahren 195 Millionen Euro und anschließend jeweils 108 Millionen Euro pro Jahr kosten wird.

Serge Wilmes hat am Mittwoch das neue Gehälterabkommen mit der CGFP unterschrieben

Serge Wilmes hat am Mittwoch das neue Gehälterabkommen mit der CGFP unterschrieben Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Serge Wilmes (CSV), Minister für den öffentlichen Dienst, hat am Mittwochmorgen den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen um ein Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst in der Chamber bekannt gegeben. Demnach haben sich der CSV-Minister und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP auf eine Erhöhung des Punktwertes um zwei Prozent für das Jahr 2025 geeinigt. Im Jahr 2026 folgt dann noch eine weitere Erhöhung um 0,5 Prozent – eine Erhöhung von insgesamt 2,51 Prozent.

Das lässt sich der Staat auch einiges kosten. Demnach werden für die Gehaltserhöhungen in den kommenden zwei Jahren insgesamt 195,5 Millionen Euro fällig, für die darauffolgenden Jahre werden jeweils 108 Millionen Euro veranschlagt. Der zuständige Minister Serge Wilmes sprach von einem „verantwortungsvollen Abkommen“.

Weitere Punkte

Neben einer Punktwerterhöhung wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen. Führungskräfte erhalten beim Staat eine Prämie, die um sieben Indexpunkte angehoben wird. Employés kommen bereits nach zwölf Dienstjahren (und nicht wie bisher 20) in die Gunst der Beamtenrenten und können bereits nach zehn Dienstjahren in das Beamtenstatut wechseln.

Der Maximalbetrag der staatlichen Zinssubventionen wird von 150.000 Euro auf 400.000 Euro angehoben. Die Maximaldauer wird auf 25 Jahre festgelegt. Diese Neuerung tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Im Bildungsbereich werden die Zusatzstunden zukünftig gemäß den regulären Stunden vergütet. Zudem werden Klassenlehrer im Grundschulunterricht künftig mit einer Prämie von 185 Euro bedacht.

Die „Observateurs de l’examen“ im öffentlichen Dienst werden gesetzlich reglementiert, die ausgeschütteten Subventionen zwecks Inflationsbereinigung von 37.185 Euro auf 65.000 angehoben und an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Den Staatsbediensteten, die zur Probezeit in einer anderen Gehaltsgruppe zugelassen werden, und für die Angestellten, die zur Probezeit als Beamte zugelassen werden, wird künftig ein Recht auf nicht besoldeten Urlaub gewährt.

Den Staatsbeamten, denen kein Streikrecht zusteht, sollen künftig auf die Schlichtungs- und Vermittlungsprozeduren zurückgreifen können.

Auf Belval soll eine dritte CGFP-konventionierte Kindertagesstätte errichtet werden.

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