Affäre Wilmes
Einheit statt politischer Grabenkämpfe: Begründeter Verdacht überwiegt mögliche Formfehler
Der Fall Wilmes hat am Montagnachmittag die Gesundheitskommission der Chamber beschäftigt. Der Verdacht einer „politischen Intrige“, wie von der Verteidigung des suspendierten Arztes hervorgebracht, kann ad acta gelegt werden.
Gesundheitsministerin Martine Deprez stand der Chamber-Kommission in der Affäre Wilmes Rede und Antwort Foto: Editpress/Julien Garroy
Seit der Sitzung der Gesundheitskommission im Parlament am Montagnachmittag ist eines klar: In den Gängen der Chamber war nicht der Hauch einer „politischen Intrige“ zu vernehmen. Die Anwälte des suspendierten HRS-Chirurgen Philippe Wilmes werden ihre Verteidigungsstrategie daher überdenken müssen. Die „Affäre Wilmes“ hat weniger politische Grabenkämpfe aufgerissen, als vielmehr eine außergewöhnliche Einigkeit der Chamber-Parteien heraufbeschworen. Denn es ist äußerst selten, dass sich Opposition und Mehrheitsparteien gleichermaßen hinter die Entscheidung einer Ministerin stellen – zumal dann nicht, wenn mögliche prozedurale Fehler ebenjener Ministerin nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden können. Der Versuch der Verteidigung, die „Affäre Wilmes“ in der Öffentlichkeit als „Affäre Deprez“ darzustellen, läuft damit vorerst ins Leere.
Die politische Sensibilität von „déi gréng“ hatte die Affäre auf die Tagesordnung setzen lassen, nachdem seitens der Verteidigung von Philippe Wilmes prozedurale Fehler bemängelt worden waren. Aufseiten des Ministeriums habe man sich an die Prozeduren gehalten, erklärte Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) der Gesundheitskommission der Chamber am Montagnachmittag. Und beim „Collège médical“? „Zum Zeitpunkt meiner Entscheidung hatte ich keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass beim ‚Collège médical‘ die vorgesehenen Prozeduren eingehalten wurden“, sagte Deprez nach der Kommissionssitzung gegenüber der Presse. „Wenn der Name des Arztes ein anderer gewesen wäre, hätte ich genau gleich gehandelt.“ Deprez wurde am 16. Dezember erstmals vom „Collège médical“ angeschrieben, dem zwei Verdachtsfälle weitergereicht wurden – mit der Ankündigung, dass weitere folgen sollten. Mitte Januar seien dann weitere 15 Fälle von insgesamt sechs Ärzten eingereicht worden, die ins Dossier eingeflossen seien. Daraufhin wurde Wilmes vorläufig für drei Monate suspendiert. „Der betroffene Arzt konnte alle vorliegenden Dokumente einsehen und wurde zweimal angehört.“
Djuna Bernard von „déi gréng“ hatte die Affäre Wilmes auf die Tagesordnung der Chamber setzen lassen Foto: Editpress/Julien Garroy
„Recours gracieux“ liegt vor
Der Vorwurf des prozeduralen Fehlers aber wird derzeit im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens („recours gracieux“) noch einmal eingehend geprüft. Dass die sechs Ärzte lediglich dem betroffenen Arzt schaden wollten, sei zu diesem Zeitpunkt laut Ministerin Deprez kaum vorstellbar. „Wenn so viele Ärzte diese schweren Vorfälle weiterreichen, habe ich das als Gutachten anzunehmen“, erläuterte die CSV-Gesundheitsministerin. Die Institution des „Collège médical“ an sich infrage zu stellen, liege nicht in ihrem Kompetenzbereich. „Das ‚Collège médical‘ hat die Dokumentation der 15 eingereichten Fälle fast abgeschlossen und wird je nach Faktenlage eine Disziplinarprozedur einleiten.“ Am Montag reichte auch die „Patientevertriedung“ 25 weitere Verdachtsfälle ein. „Die 15 plus die 25 heute eingereichten Fälle reichen meines Erachtens aus, um eine Gefahr für die Patienten und damit auch die vorläufige Suspendierung zu rechtfertigen“, erklärte Deprez.
Tatsächlich lässt das Arztgesetz von 1983 der Gesundheitsministerin einen gewissen Entscheidungsspielraum: „S’il y a péril en la demeure, lorsque la poursuite de l’exercice professionnel par un médecin ou un médecin-dentiste risque d’exposer la santé ou la sécurité des patients ou de tiers à un dommage grave, le ministre peut […] suspendre avec effet immédiat le droit d’exercer ou le soumettre à certaines restrictions.“ Die 25 Fälle der „Patientevertriedung“ müssten jedoch noch eindringlich geprüft werden.
Deprez hörte sich die Aussagen der Abgeordneten gegenüber den Pressevertretern entspannt an Foto: Editpress/Julien Garroy
In der jetzigen Prozedur, in der das Widerspruchsverfahren läuft, spielen die 25 eingereichten Fälle der „Patientevertriedung“ jedoch keine Rolle. Das „Collège médical“ würde die Fälle prüfen und im Falle eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens aus Wilmes’ Sicht ins Dossier aufnehmen. Wenn das „Collège médical“ die Fälle als schwerwiegend genug erachtet, könnte es erneut ein Gutachten an die Ministerin ausstellen – woraufhin es wieder zu einer temporären Suspendierung kommen könnte.
Formfragen und Einigkeit beim Inhalt
Djuna Bernard („déi gréng“) erklärte im Anschluss an die Sitzung, dass noch nicht alle Formfragen geklärt seien. „Wir unterscheiden jedoch zwischen Form und Inhalt“, so die Grünen-Abgeordnete. „Es gibt relevante und schwere Vorwürfe, die weiterhin im Raum stehen. Es ist bedauerlich, wenn wir uns bei den Fragen der Form aufhängen, statt uns auf den Inhalt zu konzentrieren.“ Eine Interpretation der Geschehnisse, die weitgehend von allen Parteien geteilt wird, die sich nach der Sitzung der Presse stellten. Lediglich die ADR war nach der Sitzung nicht anzutreffen. „Es stellt sich die Frage, ob die Ministerin nicht auch dann Verantwortung hätte ergreifen müssen, wenn prozedurale Mängel bekannt gewesen wären“, gab Marc Baum von „déi Lénk“ nach der Ausschusssitzung am Montag zu bedenken.
Bernard bedauerte zudem, dass dieser Fall in aller Öffentlichkeit ausdiskutiert werde – wenngleich der betroffene Arzt laut ihr teilweise selbst dafür Sorge trage. Eine „Hexenjagd“ erkennt die Grünen-Abgeordnete nicht. Statt Hexen sollen nun Experten für eine gründliche Aufarbeitung sorgen. Experten „mit Erfahrung an Universitätskliniken und mit Professorenwürden“ sollen bei Bedarf aus dem Ausland hinzugezogen werden, um mögliche Verbindungen zum betroffenen Arzt zu vermeiden, wie Mars Di Bartolomeo betont. Den Vorwurf eines politisch motivierten Verfahrens lässt der LSAP-Abgeordnete nicht gelten: „Mit diesem Fall wird keine ‚politique politicienne‘ gemacht.“
Die Anwälte von Philippe Wilmes hatten am Nachmittag per Pressemitteilung erklärt, warum bis Montagnachmittag beim Verwaltungsgericht noch kein Einspruch gegen die Entscheidung der Gesundheitsministerin Martine Deprez eingelegt worden sei. „Wir wollen die Kommissionssitzung am Montagnachmittag in der Chambre des députés abwarten, bei der sich die Gesundheitsministerin den Fragen der Abgeordneten stellen wird, die mit der Kontrolle der Regierung beauftragt sind“, heißt es aus der Anwaltskanzlei Turk & Prum. Des Weiteren müsse zuerst ein „Recours au fond“ beim Verwaltungsgericht hinterlegt werden, ehe ein Schnellverfahren beantragt werden könne. Auch habe man sich bereits zweimal schriftlich an die Gesundheitsministerin gewandt. Bevor man die Gerichtsbarkeit mit dem Fall befasse, wolle man noch die Antwort von offizieller Stelle abwarten.
Mars Di Bartolomeo: „Hier wird keine ‚politique politicienne‘ gemacht“ Foto: Editpress/Julien Garroy