Dr. Benoît Ochs erneut vor Disziplinarrat
„Collège médical“ fordert zwei Jahre Berufsverbot
Allgemeinmediziner Dr. Benoît Ochs musste sich erneut in einem Disziplinarverfahren vor Gericht verantworten. Ihm drohen zwei weitere Jahre Berufsverbot. Das Urteil fällt am 19. April.
Dr. Benoît Ochs (rechts, mit Sporttasche) und einer seiner Anwälte kurz vor der Anhörung vor Gericht am Mittwoch Foto: Marco Goetz
Dr. Benoît Ochs scheint einige Unterstützer zu haben. Mit grauem Haar und wachem Blick steht er mitten unter ihnen. Einige halten ihn für den besten Arzt der Welt. Die Frauen und Männer wirken nicht unseriöse.
Es ist Mittwoch, kurz vor halb drei: Gleich muss sich Dr. Ochs vor Gericht verantworten. Wieder einmal vor dem obersten Disziplinarrat des „Collège médical“. Die Disziplinarkommission wird vom Präsidenten des Luxemburger Bezirksgerichts geleitet.
Der Saal, in den sich Richter, Verteidiger, Kläger und Journalisten hineinzwängen müssen, ist klein. Für Neugierige und Unterstützer von Dr. Ochs bleibt in diesem öffentlichen Prozess wenig Platz. Das sieht Me Fabrice Di Vizio, bekannter Anwalt aus Paris, genauso. Er war es auch, der den umstrittenen französischen Arzt Didier Raoult verteidigt hat, als dieser wegen seiner Corona-Behandlungsweisen vor Gericht stand.
Er legt gleich los. Die Polizei würde am Eingang filtern, nicht jeden hineinlassen, der hinein möchte, um dem Prozess beizuwohnen. Das sei keine „séance publique“. Dann stellt Me Di Vizio die Legitimität der Juristin des „Collège médical“ infrage. Dem Gericht wirft er Voreingenommenheit vor und sieht die Rechte der Verteidigung nicht gewährt.
Irgendwann beruhigen sich die Gemüter und es geht zur Sache. Dr. Benoît Ochs werden erneut Verstöße gegen den Deontologie-Kodex der Ärzteschaft vorgeworfen. Er habe Gefälligkeitsatteste ausgestellt und er habe Falschinformationen und Verschwörungstheorien verbreitet. Die Juristin des Ärztekollegiums fordert deshalb zwei weitere Jahre Berufsverbot für den Allgemeinmediziner aus Gonderingen. Bereits letztes Jahr wurde er wegen solcher Verstöße zu einem Jahr Berufsverbot verurteilt. Das Verbot läuft demnächst aus.
Die Vorwürfe, die Dr. Ochs nun gemacht werden, unterscheiden sich nicht wesentlich von denen aus dem vorherigen Prozess. Zusammengefasst kann man sagen, dass er nicht auf gleicher Linie mit den während der Pandemie geltenden sanitären Bestimmungen lag. Er hatte eine andere Meinung über Corona, die Impfung, die Maßnahmen und vor allem darüber, wie er seine Patienten zu betreuen habe.
Er wisse nicht, was ihm vorgeworfen werde, er verstehe es nicht, sagte Dr. Ochs am Mittwoch vor dem Disziplinarrat. Er habe seine Arbeit als Arzt stets verantwortungsvoll und gewissenhaft gemacht, seinen Patienten und der Wissenschaft gegenüber. Seine Aussagen vor dem „Collège médical“ würden nicht wirklich wahrgenommen.
„Worüber urteilen?“
„Arbiträr“, nennt das Me Di Vizio. Im ganzen Fall sei immer nur gegen seinen Mandanten ermittelt worden. Das sei „ridicule, et votre décision est déjà prise“. Es gebe keine Gleichheit der Waffen. Dr. Benoît Ochs habe in einem schlechten Moment in einem schlechten Lager gestanden. Er habe andere Ansichten gehabt und sei deshalb als Krimineller dahingestellt worden. Dabei habe er stets das Wohl seiner Patienten vor Augen gehabt.
Worüber werde eigentlich geurteilt, wollte Me Di Vizio wissen. Über das Recht der freien Meinungsäußerung? Über die Einschätzung der Corona-Maßnahmen? Die Impfung? Und was sei mit den Einschränkungen, die man als Bürger habe erleiden müssen? Hätte man das damals alles so glauben und hinnehmen müssen?
Dr. Ochs zu verurteilen, um ein Exempel zu statuieren, sei nicht der richtige Weg. Das denken wohl auch die Unterstützer vom Arzt, die bis Sitzungsschluss vor der Tür des Gerichtsgebäudes auf ihn gewartet haben.
Am 19. April wird das Urteil gesprochen.