EU-Parlament
Bevor die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufnimmt, werden ihre Mitglieder gründlich kontrolliert
Vergangene Woche hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre neue Kommission vorgestellt. Diese braucht nun noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP). Zuvor werden die 26 künftigen Mitglieder der Kommission jedoch noch verschiedenen Überprüfungen unterworfen.
Anfang Oktober vergangenen Jahres musste sich der Niederländer Wopke Hoekstra einer Anhörung im EU-Parlament stellen, als er den damaligen EU-Klimakommissar Frans Timmermans ersetzte Foto: Philippe Buissin/European Union 2023/EP
Die EU-Kommission ist quasi die Regierung der Europäischen Union. Sie wacht darüber, dass die Mitgliedstaaten die EU-Verträge einhalten und hat als einzige das Initiativrecht für Gesetzesvorschläge; anders als in den Nationalstaaten hat das Europäische Parlament kein Initiativrecht. Demgemäß spielen die EU-Kommissare in der EU eine überragende Rolle. Da die Kommissionsmitglieder lediglich von den Regierungen ernannt werden und nicht per Wahl oder ein sonstiges Auswahlverfahren an ihr Amt kommen, wurde über die Jahre hinweg ein Prüfverfahren eingeführt, dem sich die angehenden Kommissare im EU-Parlament stellen müssen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anhörungen der Kommissarskandidaten vor den Fachausschüssen im EP.