Parlament
Bei Treibjagden bleibt das Tempolimit unangetastet
Wildschwein, Reh oder Hirsch sind im Herbst vermehrt unterwegs. Im Oktober beginnt zudem auch noch die Treibjagd-Saison. Flüchtende Tiere können dann immer mal auf angrenzende Straßen ausweichen und diese überqueren. Hier ist dann äußerste Vorsicht geboten. Die maximale Höchstgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer soll allerdings nicht verringert werden.
Die Jäger und ihre Helfer stellen Warnschilder auf und räumen diese nach der Treibjagd wieder weg Foto: Editpress-Archiv
Die beiden DP-Abgeordneten Guy Arendt und Gusty Graas wollten in einer parlamentarischen Anfrage an Transportminister François Bausch („déi gréng“) wissen, ob man plane, die Höchstgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer zu verringern, wenn in der Nachbarschaft eine Treibjagd stattfindet. Zudem wollten die beiden Abgeordneten wissen, ob es häufig zu Verkehrsunfällen am Rande von Treibjagden kommt und ob diese irgendwo aufgelistet werden. Bausch erklärte, dass es bislang keine solchen Statistiken geben würde. Auch sei nicht geplant, die maximale Höchstgeschwindigkeit in einem gewissen Perimeter um die eigentliche Jagd zu verringern.
Wenn irgendwo in der Nähe einer Straße oder eines Weges eine Treibjagd stattfindet, dann stellen die teilnehmenden Jäger und ihre Helfer Warnschilder auf. Diese Schilder werden nach der Jagd sofort wieder eingesammelt. Zusätzliche Warnungen seien bislang nicht geplant, so Bausch.
Scheinwerfer aus und hupen
Für Jäger und Autofahrer kann eine Jagd sehr schnell richtig gefährlich werden. Taucht ein Tier vor dem Wagen auf, sollte der Lenker sofort versuchen, zu bremsen. Sollte dies nicht klappen, raten Verkehrsexperten, unbedingt das Fernlicht auszuschalten und zu hupen. Der laute Ton treibt Rehe, Hirsche oder Wildschweine weg von der Fahrbahn. Auf keinen Fall sollte man versuchen auszuweichen, da man so das Unfallrisiko erhöht. Kommt es trotzdem zum Crash, soll man sofort die Polizei und gegebenenfalls den Abschleppdienst alarmieren. Der Förster kümmert sich danach um den fachgerechten Abtransport des Tieres.
Zur Vorsicht wird auch bei Spaziergängen durch den Wald geraten. Hunde sollen nicht frei laufen gelassen werden. Wanderer und Spaziergänger sollen sichtbare Kleidung tragen und die Wege nicht verlassen. An die Jäger und Treiber geht ebenfalls der Ratschlag, sich so anzuziehen, dass sie gesehen werden. (AH)