Interview
Das Asylrecht in Luxemburg steht vor einem „historischem Rückschritt“
Bis Juni soll der Europäische Migrations- und Asylpakt in luxemburgisches Gesetz gegossen sein. Doch sowohl Flüchtlingsrat (LFR) als auch Regierungsrat haben in ihren Gutachten zu dem entsprechenden Gesetzentwurf einiges zu beanstanden. Sergio Ferreira, politischer Direktor der ASTI und LFR-Mitglied, nimmt im Tageblatt-Gespräch dazu Stellung.
Sergio Ferreira, Direktor der „Association de soutien aux travailleurs immigrés“ (ASTI) Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Tageblatt: Herr Ferreira, der Luxemburger Flüchtlingsrat hat in seinem Gutachten zum Gesetzentwurf 8684 zur Umsetzung des Europäischen Migrations- und Asylpakts von einem Rückschritt in Sachen Asylrecht gesprochen. Mittlerweile hat auch der Regierungsrat seinen Avis abgegeben. Ein deutliches Zeichen gegen das Vorhaben der Regierung?
Sergio Ferreira: Dass der Regierungsrat insgesamt 32 Einwände hat, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Gesetzentwurf gestoppt werden muss. Dieser bedeutet eindeutig einen historischen Rückschritt im Asylrecht. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hat Stellung genommen und dabei einiges kritisiert. Unser Gutachten kommt direkt aus der Praxis und von Menschen von den jeweiligen Organisationen, die tagtäglich mit Flüchtlingen zusammenarbeiten.
Was sind Ihre Hauptkritikpunkte?
Da ist zum einen das sogenannte Screening in dem dafür vorgesehenen Screening-Zentrum, in dem darüber entschieden wird, ob eine Person überhaupt in das Asylverfahren kommt oder ob gleich ein Rückführungsverfahren in das Herkunftsland oder ein anderes europäisches Land eingeleitet wird. Hier stellt sich die Frage, wer das Screening durchführt. Das sollten in unseren Augen das „Office national de l’accueil“ (ONA) und ein multidisziplinäres Team aus psychosozialen und auch medizinischen Experten sein, die auf die Schutzbedürfnisse der jeweiligen Personen reagieren können, und nicht etwa die „Direction de l’immigration“ oder das „Centre de rétention“, die dem Innenministerium unterstehen.
Haben denn Hilfsorganisationen Zugang in das Screening-Zentrum?
Das betrifft einen weiteren Kritikpunkt von uns, denn der Zugang für Vertreter der Zivilgesellschaft ist viel zu restriktiv ausgelegt und nicht garantiert. Es hängt ganz vom Wohlwollen und der Entscheidung des Innenministers und der Einwanderungsbehörde ab, wer ein Besuchsrecht bekommt und wann diesem stattgegeben werden kann. Die Einschränkungen sind in unseren Augen zu stark.
Ein weiterer Punkt ist die Behandlung unbegleiteter Minderjähriger. Was geschieht mit ihnen?
Dies betrifft Minderjährige ab dem Alter von 16 Jahren. Zu befürchten ist, dass sie bei der Überprüfung ihrer Dokumente allein sind. Sie sollten aber zumindest von einer Fachkraft begleitet sein, möglichst von einem Anwalt, der erfahren ist im Umgang mit Minderjährigen. Hier wird zu sehr darauf Wert gelegt, dass die Person zurückgeführt wird, und nicht auf ihr persönliches Wohlbefinden. Auch was die Personenkontrollen betrifft, geht der Gesetzentwurf zu weit. Es gibt bereits in den jeweiligen Flüchtlingsstrukturen ständig strenge Kontrollen. Diese sollten jedoch eine Ausnahme sein und nicht etwa die Regel. Sie sollten nur zulässig sein, wenn wirklich dafür Gründe vorliegen, wenn zum Beispiel eine Person wichtige Informationen zurückhält.
„Selbst die Minderjährigen bekommen vermittelt, dass sie hier nicht willkommen sind
Das sind alles Anzeichen einer härteren Gangart als bisher.
Ja, selbst die Minderjährigen bekommen vermittelt, dass sie hier nicht willkommen sind. Man will es ihnen so schwer wie möglich machen, ganz nach dem Motto: Je schlechter man sie behandelt, desto weniger werden in Zukunft kommen. Das Ziel scheint eindeutig zu sein, Leute von der Einreise abzuhalten und die Zahl der Asylbewerber zu verringern. Es ist eindeutig, dass ihnen der Zugang zu internationalem Schutz erschwert werden soll.
Gibt es denn auch positive Ansätze in dem Gesetzentwurf?
Es gibt durchaus welche. Gerade in Hinsicht auf die Minderjährigen ist es so, dass sie nicht automatisch in die Prozedur für den internationalen Schutz gelangen. Bis jetzt ist es fast die einzige Möglichkeit. Der Gesetzestext sollte aber gerade in Bezug auf die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche verbessert werden.
Gehört nicht auch die Verkürzung der Asylverfahren zu den positiven Elementen? Die langen Prozeduren wurden ja immer wieder kritisiert.
Das ist durchaus auch ein positiver Aspekt, was die Prozeduren angeht. Aber nicht was die Verkürzung der Frist betrifft, um Rechtsmittel gegen einen Ablehnungsbescheid einzulegen. Diese soll von einem Monat auf 20 Tage verkürzt werden. Dadurch wird der Zugang zu einem Anwalt erschwert. Auch lehnt der Flüchtlingsrat die Verkürzung der Berufungsfrist gegen die Entscheidungen zu Überstellungen in andere europäische Länder von 15 auf zehn Tage ab. Wir fordern stattdessen die Verlängerung auf drei Wochen. Es sollte also mehr dem europäischen Rahmen entsprechen.
Die Regierung ist nun unter Zeitdruck. Schließlich soll der Migrations- und Asylpakt im Juni in Kraft treten. Ist es überhaupt wahrscheinlich, dass die Regierung am Gesetz Nachbesserungen vornimmt?
Ja, das ist auf jeden Fall möglich, wenn sie den politischen Willen dazu hat. Wir hätten den Text schon für den September des vergangenen Jahres erwartet. Es hat noch etwas Spielraum gegeben. Das UNHCR hat bereits kritisiert, dass die Regierung diesen Spielraum so offen wie möglich für die Anwendung ausgelegt hat. Der Zeitplan ist eng. Nun gilt es, angesichts der formalen Einwände des Staatsrats, den Gesetzestext an den beanstandeten Punkten nachzubessern und nicht das Gesetz so schnell wie möglich durch die Instanzen zu bringen. Die Regierung sagt, sie wolle eine strengere Asylpolitik, aber mit Herz. Der Flüchtlingsrat warnt jedoch davor, dass der Europäische Migrations- und Asylpakt unter Missachtung der grundlegendsten Rechte der Flüchtlinge durchgehen könnte. So wie es aussieht, ist es wirklich ein historischer Rückschritt.
Sie sprachen bereits von einem Paradigmenwechsel in der Asylpolitik ...
Ja, hinter dem Migrations- und Asylpaket steckt zu sehr ein auf Sicherheit ausgerichteter Ansatz und weniger jener, schutzsuchenden Menschen wirklich Schutz zu bieten.
Sergio Ferreira kritisiert den abweisenden Charakter des Gesetzentwurfes der Regierung Foto: Editpress/Didier Sylvestre