Umsetzung der EU-Direktive
Arbeitsminister Spautz will Gesetz zum Mindestlohn noch 2026 auf den Weg bringen
Ein Aktionsplan zur Kollektivvertragabdeckung noch bis zum Sommer, ein neues Mindestlohngesetz noch in diesem Jahr in der Chamber. Der neue Arbeitsminister Marc Spautz verspricht Fortschritte bei zwei der streitbarsten Projekte des vergangenen Jahres – und erteilt einem Vorstoß seines Amtsvorgängers eine deutliche Absage.
Bittet um Zeit und Verständnis, um den Sozialdialog zu kitten: der neue Arbeitsminister Marc Spautz Foto: Editpress/Julien Garroy
Eine EU-Direktive über Mindestlöhne und Kollektivverträge, zwei hitzig diskutierte Gesetzesprojekte und ein Sozialdialog in Scherben. So könnte man Georges Mischos Zeit an der Spitze des Arbeitsministeriums zusammenfassen. Und das ist auch das, was sein Nachfolger Marc Spautz von ihm geerbt hat. Unter dem neuen Arbeitsminister gibt es nun zwar noch immer keine Details zur genauen Umsetzung der EU-Direktive 2022/2041 für einen angemessenen Mindestlohn, aber zumindest einen Zeitplan.
Gegenüber den Abgeordneten der Arbeitskommission verkündete Spautz am Mittwoch, er wolle noch in diesem Jahr das Gesetzesprojekt zum Mindestlohn auf den Instanzenweg bringen. „Alles, was 2026 nicht in der Pipeline ist, wird ganz schwierig, danach noch zu realisieren“, sagte Spautz im Hinblick auf die wohl 2028 stattfindenden nächsten Kammerwahlen. Auch wolle man das Risiko einer Strafe durch die EU-Kommission für eine verspätete Umsetzung der Richtlinie vermeiden, so der Arbeitsminister.
Auch in der Frage der Kollektivverträge berichtete Spautz von Fortschritten. Er sitze bereits mit den Sozialpartnern zusammen, um einen Aktionsplan auszuarbeiten, wie Luxemburg das in der Direktive festgelegte Soll von 80 Prozent erreichen kann. Derzeit liegt die Kollektivvertragabdeckung im Land bei knapp 55 Prozent. Bis zum Juni will Arbeitsminister Spautz der EU-Kommission fristgerecht einen Plan vorlegen. Der Minister bat die Mitglieder der Arbeitskommission am Mittwoch um Verständnis und Zeit. „Es ist noch kein finales Dokument da“, so Spautz, er sei noch dabei, sich mit den jeweiligen Arbeitgebervereinigungen der einzelnen Sektoren zu treffen. Danach werde er in Gesprächen mit den Gewerkschaften versuchen, „eine Konklusion zu finden“. Weil es ihm noch nicht gelinge, „alle an einen Tisch zu bringen“, müsse er „von den einen zu den anderen springen“.
Kein Ausklammern des öffentlichen Dienstes
In Sachen Mindestlohn gibt es ebenfalls aktuell noch keinen gemeinsamen Tisch. Am 24. Februar führt der Arbeitsminister getrennte Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften. Spautz versucht Vertrauen wiederherzustellen, das sein Vorgänger zerstört hat. „Es wäre mir am liebsten, ich würde sie an einen Tisch bekommen, aber ich weiß nicht, ob mir das jetzt schon gelingt“, so der Minister. Im Zweifel werde er aber auch von Saal zu Saal springen, um zwischen den Positionen zu vermitteln, so Spautz.
Mit Details zur Umsetzung der Mindestlohndirektive blieb der Arbeitsminister am Mittwoch sparsam, machte aber einige Punkte deutlich. So soll im Gesetzestext eine regelmäßige Anpassung und Indexierung des Mindestlohns festgeschrieben werden. Wie genau der Mindestlohn berechnet werden soll, ist dabei noch immer nicht klar. Einen umstrittenen Mischo-Vorstoß hat Spautz jedoch am Mittwoch klar und deutlich zurückgewiesen: Bei der Berechnung des Mindestlohns werden alle Gehälter zählen. „Die Diskussion, ob mit ,Fonction publique‘ oder nicht, die gibt es für uns nicht.“ Was zählt, sei die Gesamtentwicklung aller Löhne. Georges Mischo hatte im vergangenen Jahr vor der Kommission noch davon gesprochen, die Gehälter des öffentlichen Dienstes nicht in die Berechnung einfließen lassen zu wollen – und damit eine Erhöhung des Mindestlohns zu vermeiden.
Die EU-Direktive lässt den Mitgliedstaaten bei der Berechnung eines angemessenen Mindestlohns Spielräume, legt aber zwei Referenzwerte als mögliche Modelle nahe: entweder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns oder 60 Prozent des Bruttomedianlohns.
Der Staatsrat hatte zu Mischos erstem Gesetzentwurf im vergangenen Jahr eine „Opposition formelle“ eingelegt und kritisiert, dass der Text keine konkrete Berechnungsmethode zur Bestimmung des Mindestlohns enthalte. Auf die Frage des Linken-Abgeordneten Marc Baum, ob die Regierung nun von diesen Referenzwerten ausgehe, wich Spautz am Mittwoch aus. „Für uns ist ganz klar, dass ein Referenzwert rauskommen wird“, sagte der Arbeitsminister. Ob der sich nun auf die 50 Prozent, die 60 Prozent oder einen andere Referenzwert beziehen werde, das erarbeite man gerade in Zusammenarbeit mit der „Inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS). Auch hier signalisierte Spautz Offenheit: „Ich diskutiere mit den Sozialpartnern gerne über die Referenzwerte.“ Sollte sich jedoch kein Kompromiss zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften finden lassen, werde die Regierung einen Vorschlag machen, so der Arbeitsminister.