ADEM

Antrag auf Arbeitslosengeld kann nur noch online gestellt werden

Die ADEM setzt auf Digitalisierung: Anträge auf Arbeitslosengeld sind mit der Jahreswende in Luxemburg nur noch online möglich.

Die Arbeitnehmerkammer hatte sich vergangenes Jahr gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen

Die Arbeitnehmerkammer hatte sich vergangenes Jahr gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes am 1. Januar 2026 können Anträge auf Vollarbeitslosenunterstützung künftig ausschließlich online gestellt werden. Darauf weist die Arbeitsverwaltung ADEM in einer Pressemitteilung vom Montag hin.

Die Arbeitnehmerkammer hatte im Oktober noch die Rücknahme des Gesetzentwurfs gefordert, der die elektronische Einreichung von Anträgen verpflichtend macht. Bislang stand es den Betroffenen frei, ihre Anträge entweder in Papierform oder elektronisch einzureichen.

Wer Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Antrags benötigt kann laut ADEM eine individuelle Betreuung in Anspruch nehmen. Um Vollarbeitslosengeld zu beantragen, müssen sich Arbeitssuchende zunächst bei der ADEM melden. Anhand der dort hinterlegten Daten prüft die Behörde, ob ein Anspruch besteht.

Anspruchsberechtigte erhalten anschließend ein Schreiben mit der Aufforderung, den Antrag über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen. (WiR)

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