CCDH
„Alle Covid-19-Studien müssen systematisch und unverzüglich offengelegt werden“
Die konsultative Menschenrechtskommission fordert in ihrem Gutachten zum neuen Covid-19-Gesetz, dass die Regierung alle ihr zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Verbreitung der Corona-Pandemie in Luxemburg systematisch und unverzüglich offenlegt. Nur so könne die Akzeptanz der Einschränkung von Grundrechten und Freiheiten in der Bevölkerung gewährleistet werden. Dass die Regierung die Menschenrechtskommission gar nicht erst um ein Gutachten gebeten hat, tut ihr Präsident Gilbert Pregno gutwillig als Versäumnis ab.
Präsident Gilbert Pregno (M.), Generalsekretärin Fabienne Rossler (l.) und Jurist Max Mousel sind erstaunt darüber, dass die Regierung die beratende Menschenrechtskommission nicht um ein Gutachten zum neuen Covid-19-Gesetzentwurf gebeten hat Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Die „Commission consultative des Droits de l’Homme“ (CCDH) hat die Aufgabe, die Regierung in wichtigen Menschenrechtsfragen zu beraten. In der Regel wird die Kommission darum gebeten, zu allen in dieser Hinsicht relevanten Gesetzesprojekten eine Stellungnahme abzugeben. Umso überraschter waren die Mitglieder der CCDH, dass sie nicht von der Regierung gefragt wurden, ein Gutachten zum neuen Covid-19-Gesetz abzugeben, das am Donnerstag im Parlament debattiert und votiert werden soll. CCDH-Präsident Gilbert Pregno nahm dies am Dienstag auf einer Pressekonferenz mit einer „großen Dosis Erstaunen“ zur Kenntnis. Sogar das Olympische Komitee COSL sei um eine Stellungnahme gebeten worden. Demnach hätte es nahe gelegen, auch die Menschenrechtskommission zu fragen, umso mehr weil in dem Gesetzentwurf noch immer Einschränkungen der bürgerlichen Grundrechte und Freiheiten geplant sind.