Sonderregelung für Staatsangehörigkeit
41.569 Personen werden durch historische Abstammungsregel zu Luxemburgern
Über Jahre hinweg ermöglichte eine besondere Regelung Tausenden Menschen weltweit den Zugang zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit über ihre Vorfahren. Mit dem Auslaufen des „Recouvrement“ zieht das Großherzogtum nun Bilanz: Mehr als 41.000 Personen wurden seit 2009 auf diesem Weg Luxemburger.
Zwischen 2009 und 2025 haben 41.569 die Luxemburger Nationalität über die Abstammungsregelung erhalten Symbolbild: Vincent Lescaut/L'essentiel
Luxemburg hat eines der außergewöhnlichsten Kapitel seines Staatsangehörigkeitsrechts beendet. Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 endete jene Sonderregelung, nach der Nachkommen früherer Luxemburger Staatsbürger unter bestimmten Voraussetzungen die luxemburgische Nationalität beantragen konnten. Neue Zahlen zeigen nun erstmals den gesamten Umfang: Seit 2009 wurden 41.569 Personen über das sogenannte „Recouvrement“ Luxemburger.
Die Daten gehen aus der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der ADR-Abgeordneten Alexandra Schoos hervor. Sie zeichnen das Bild eines Verfahrens, das vor allem im Ausland auf großes Interesse stieß – insbesondere in Südamerika und den Luxemburger Nachbarländern.
Brasilien an der Spitze
Am häufigsten nutzten Antragsteller aus Brasilien die Möglichkeit, die luxemburgische Staatsangehörigkeit über ihre Abstammung zu erhalten. Insgesamt wurden 12.976 Personen aus Brasilien auf diesem Weg Luxemburger. Dahinter folgen Frankreich mit 11.984 Personen und Belgien mit 11.574. Aus den USA kamen 3.915 erfolgreiche Antragsteller, aus Deutschland waren es 584.
Die Besonderheit des Verfahrens lag darin, dass Antragsteller nachweisen mussten, dass ein direkter Vorfahr am 1. Januar 1900 Luxemburger Staatsbürger war. Wer diesen Nachweis erbringen konnte, erhielt Zugang zu einem Verfahren, das weder an einen Wohnsitz in Luxemburg noch an Sprachkenntnisse gebunden war. Damit unterschied sich das „Recouvrement“ deutlich von klassischen Einbürgerungswegen wie Naturalisation oder Optionen, bei denen Integrationskriterien, Aufenthaltsdauer oder Sprachkenntnisse eine zentrale Rolle spielen.
Letzte Welle vor Fristablauf
Bis zum Stichtag Ende 2025 wurden insgesamt 41.860 Anträge eingereicht. Davon sind laut Ministerin 41.569 Verfahren abgeschlossen, während sich 252 Dossiers noch in Bearbeitung befinden. Lediglich 39 Anträge wurden abgelehnt. Hinzu kamen weitere Zurückweisungen bereits in einer vorgelagerten Prüfphase. In 163 Fällen wurden Anträge verspätet eingereicht, in 584 Fällen waren die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Vor dem Auslaufen der Regelung kam es noch einmal zu einer letzten Welle von Verfahren. Im Jahr 2025 erhielten 377 Personen die luxemburgische Nationalität über diesen Weg. Besonders stark genutzt wurde die Möglichkeit bereits in den Jahren 2022, als 4.271 Personen eingebürgert wurden, sowie 2023 mit 4.931 Antragstellern.
Andere Wege bleiben offen
Vollständig geschlossen ist der Zugang zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit über familiäre Bindungen jedoch nicht. Nach Angaben von Margue bleiben weiterhin mehrere gesetzlich verankerte Wege bestehen, etwa über Abstammung von Eltern oder Großeltern, durch Geburt oder Adoption sowie über bestimmte Optionsverfahren.
Damit bleibt die luxemburgische Staatsangehörigkeit grundsätzlich weiterhin an familiäre Bindungen und klar definierte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Die nun ausgelaufene Regelung stellte dabei einen zeitlich begrenzten Ausnahmefall dar, der den Zugang ausschließlich über historische Vorfahren bis ins Jahr 1900 ermöglichte.