Großherzog Henri
20 Jahre Krisen, Affären und Skandale
Die 20-jährige Regentschaft von Großherzog Henri kannte nicht nur Höhepunkte. Streitigkeiten und häufige Personalwechsel am Hof, ein uneheliches Kind sowie Verstrickungen in die „Bommeleeër“- und SREL-Affären brachten die großherzogliche Familie immer wieder in die Schlagzeilen. All diese Ereignisse trugen mit dazu bei, dass der politische Einfluss und die Macht des Großherzogs im Laufe der Jahre immer weiter beschnitten wurden. Die Institution an sich hat aber bislang überlebt.
Im Dezember 2008 stürzte Großherzog Henri (hier bei einer Visite des Science Center in Differdingen im Jahr 2017) Luxemburg in eine institutionelle Krise, als er sich weigerte, das Euthanasiegesetz zu unterzeichnen Foto: Editpress/Tania Feller
Der wohl größte politische Skandal ereignete sich im Dezember 2008. Mitten in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise stürzte Großherzog Henri Luxemburg auch noch in eine institutionelle Krise, als er sich weigerte, das Euthanasiegesetz zu unterzeichnen. Offenbar plagten den Großherzog und seine Familie, die laut d’Lëtzebuerger Land Beziehungen zu der ultrakonservativen Charismatischen Bewegung unterhält, Gewissensbisse. Ohne Henris Unterschrift hätte das vom Parlament verabschiedete Gesetz nicht rechtskräftig werden können. Während Bistum, Vatikan und andere konservative Kreise den Großherzog darin unterstützten, dem Gesetz seine Zustimmung zu entziehen, wurde die Aktion in der breiten Öffentlichkeit als Angriff auf die parlamentarische Demokratie gedeutet. Unmittelbar nach Premierminister Jean-Claude Junckers Ankündigung, Henri weigere sich, das Sterbehilfegesetz zu unterschreiben, beschloss das Luxemburger Parlament eine Verfassungsänderung. Innerhalb von nur drei Monaten wurden die Vorrechte des Großherzogs beschnitten. Das Recht, Gesetze zu sanktionieren, wurde ihm entzogen, er durfte sie fortan nur noch promulgieren. Zugleich nahm die Kammer einstimmig eine Resolution an, um die 2005 initiierte Verfassungsrevision zu beschleunigen. Eines der Hauptanliegen der Revision war es, die Machtbefugnisse und die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen des Großherzogs zu ändern.