Editorial
Wie wir als Gesellschaft seit 30 Jahren mit dem Umgang von jugendlichen Straftätern versagen
Eine Haftanstalt für Erwachsene ist kein Platz für jugendliche Straftäter Foto: Editpress-Archiv/Alain Rischard
Im Juli dieses Jahres wurde ein 13-jähriges Mädchen, nachdem sie ein anderes Kind mit einer abgebrochenen Flasche verletzt hatte, in die Erwachsenenstrafanstalt nach Schrassig gebracht. In der geschlossenen Einrichtung für jugendliche Straftäter in Dreiborn war wieder einmal kein Platz. Die Unterbringung in Schrassig wurde von der Staatsanwaltschaft als „Notlösung“ beschrieben. Für diese „Notlösung“ wird Luxemburg mittlerweile seit 30 Jahren von der Antifolter-Kommission des Europarats gerügt. Eine Haftanstalt für Erwachsene ist kein Platz für Minderjährige. Getan hat sich seitdem allerdings wenig. Die zwölf Plätze in der „Unité de sécurité“ in Dreiborn waren von Beginn an unzureichend. Wenn das Thema in den vergangenen Jahren mal wieder aufkam, wurde immer wieder auf die angestrebte Reform des Jugendstraf- und Jugendschutzrechtes verwiesen. Eine Reform, die es bis zum Ablauf dieser Legislatur nicht bis in die Chamber geschafft hat.
Die Kritik des Europarates – die sich nicht nur auf die Unterbringung von Jugendlichen beschränkt – allein an der schleppenden Reform des Jugendstraf- und -schutzrechts festzumachen, greift zu kurz. Obwohl wir uns im Wahlkampf befinden und Parteien sich über alles und nichts echauffieren, blieben die Reaktionen auf den Bericht der Antifolter-Kommission erst mal aus. Sind abgehängte Wahlplakate etwa wichtiger oder will man einfach nicht wahrhaben, dass wir als Gesellschaft in diesem Punkt versagt haben und die Situation seit nunmehr 30 Jahren einfach so hinnehmen? Wahlslogans wie „Keng Fräiheet ouni Sécherheet“ (CSV) oder „Sécherheet ass e Grondrecht“ (ADR) wirken in diesem Zusammenhang fast schon zynisch.
Der für das sozialpädogische Zentrum in Dreiborn zuständige Minister Claude Meisch (DP) hat die Kritik des Europarats gegenüber dem Luxemburger Wort als „nicht unberechtigt“ qualifiziert. Eine schnelle Lösung des Problems scheint der Regierung immer noch nicht in den Sinn zu kommen. Ein Jugendgefängnis sei zwar in Planung, das würde allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen und deswegen seien die gewünschten Änderungen „nicht sofort umzusetzen“. Noch einmal zur Erinnerung: Es geht hier nicht um ein neues Problem, sondern um eine 30 Jahre währende Kritik.
Eine Kritik, die nicht ausschließlich vom Europarat ausgeht. Sowohl der Ombudsman als auch der Ombudsman für Kinder- und Jugendrechte weisen immer wieder auf die Problematik hin. Der stellvertretende Staatsanwalt für die Abteilung Jugendschutz, David Lentz, forderte erst kürzlich in einem Interview bei RTL den Ausbau der Strukturen noch vor der großen Reform. Dass die Staatsanwaltschaft sich immer wieder gezwungen sieht, Minderjährige nach Schrassig zu bringen, bezeichnete Lentz als „faute de mieux“.
Es geht hier ganz allgemein um die Frage, wie verantwortungsvoll wir als Gesellschaft mit unserer Jugend umgehen wollen, vor allem mit denjenigen, die bereits durch sämtliche Raster gefallen sind. Eine Gesellschaft, die es seit nunmehr 30 Jahren einfach hinnimmt, dass Jugendliche „faute de mieux“ in eine Haftanstalt für Erwachsene gesperrt werden.