Editorial
Wer nicht zur Wahl geht, lebt verkehrt
Freie Wahlen sind ein Bürgerrecht, das viele in unserer Welt heute noch anstreben Foto: Editpress/Tania Feller
In gut zwei Wochen sind Kommunalwahlen. Im Oktober folgen die Landeswahlen. Zwei spannende Termine, die eigentlich jeden beschäftigen sollten, der in unserer Demokratie und unserer Freiheit leben darf, sie schätzt und sie bewahren möchte. Nein, perfekt ist unser System nicht. Aber es ist, wie irgendjemand irgendwann sagte, von allen schlechten Möglichkeiten immer noch die wahrscheinlich beste. Sicher aber ist sie besser als das Leben in einer wahren Diktatur, zumindest für Demokraten – für Bürger und Bürgerinnen des Großherzogtums, ganz gleich, woher sie kommen.
Es ist deshalb nicht wirklich nachvollziehbar, dass sich viele am Stammtisch oder in den sozialen Netzwerken damit brüsten, nicht wählen zu gehen. Weder im Juni noch im Oktober. Die Zahl ungültiger Stimmzettel bei vergangenen Wahlen zeigt, dass zudem einige wohl ihrer Pflicht nachkommen, sich bis ins Wahlbüro zu bewegen, dort aber dann einen ungültigen Stimmzettel in die Urne werfen – versehentlich oder wissentlich. Schade!
Streng genommen herrscht Wahlpflicht in Luxemburg. Von Bürgern und Bürgerinnen wird erwartet, dass sie sich entscheiden. Für eine Partei oder Parteivertreter. Wer sich dem sonntäglichen Spaziergang entzieht und sich auch nicht für die Briefwahl entscheidet, dem drohen im Prinzip ohne begründete Entschuldigung bis zu 1.000 Euro Strafe. Seit den 60er-Jahren aber wird deswegen niemand mehr belangt. Wahlverweigerer zu bestrafen, bedeute zu viel Aufwand, so die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme vor Jahren. Das heißt, dass jene rund 30.000 Menschen, die 2017, bei den letzten Gemeindewahlen, geschwänzt haben, nicht belangt wurden. Sie wurden nicht einmal erfasst oder kontaktiert und auf ihr Vergehen hingewiesen.
Daran wird sich in Luxemburg wohl auch in Zukunft nichts ändern. Denn sollte jemand auf die Idee kommen, Wahlabstinenz zu sanktionieren, würde er schnell mit dem Begriff des Gewohnheitsrechts konfrontiert. Justiz oder Staat dürften und könnten also überhaupt nicht aus dem Nichts heraus bestrafen, was sie nunmehr seit rund 60 Jahren stillschweigend hinnehmen. Darüber könnte man nun lange diskutieren, ohne Aussicht auf Erfolg – wie auch immer man in diesem Fall Erfolg definieren würde.
Grundsätzlich geht es ja auch nicht um Bestrafung, sondern darum, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Wahlen wichtig sind und halt eben nicht nur eine Bürgerpflicht, sondern vor allem auch ein Bürgerrecht sind. Ein Recht, für das in Luxemburg lange gekämpft wurde und in vielen Teilen der Welt immer noch hart gekämpft wird.
Wenn Staat, Justiz und politische Parteien seit Jahren nicht auf die Einhaltung der Wahlpflicht pochen, ist das bedenklich. Dass sie es nicht tun, dürfte viele Gründe haben. Einer könnte sein, dass sie sich vor den Konsequenzen fürchten. Wer unter Androhung schwerer Strafen gezwungen wird, wählen zu gehen, könnte ja seine Wut in der Wahlkabine irgendwie zum Ausdruck bringen.
Wählen heißt wählen, auswählen, mitbestimmen. Nicht wählen bedeutet, andere wählen zu lassen. Wer so handelt, gibt das Heft aus der Hand, mitzuentscheiden. Schlimmer ist, dass jene, die damit prahlen, nicht zu wählen, oft jene sind, die das Ergebnis von Gemeinde- oder Landeswahlen kritisieren, gar infrage stellen. Alle Jahre wieder, bis zur nächsten Wahl. Nicht wählen ist in jedem Fall eine schlechte Wahl – vor allem aber eine verlorene.