Editorial
Sendemasten in Junglinster: Ein unwürdiges Ende für das Wahrzeichen
Aus für ein Stück Radiogeschichte: Die ikonischen Sendemasten von Junglinster werden fallen. Hätte der Staat als Denkmalschützer eingreifen müssen?
RTL darf die ikonischen Sendemasten ab Oktober sprengen Foto: Editpress/Julien Garroy
2016 ... 2026: Im zehnten Jahr nach dem Abriss des Mittelwellensenders Marnach („The Great 208“) ist jetzt auch das Schicksal der Langwellenmasten von Junglinster besiegelt. Der Unterschied: Während Marnach zuletzt nur noch als strahlender Störenfried für die Nachbarn am „Schwaarzenhiwwel“ angesehen wurde und die 120 Meter hohen Masten – Radiogeschichte hin oder her – auch nie einen Schönheitspreis gewonnen hätten, ist Junglinster mit wesentlich mehr Emotionen verbunden. Die markanten drei Stahlpylone an der Echternacher Straße besitzen eine Eiffelturm-ähnliche Ästhetik, die in der technischen Architektur rar ist. Die sendertypische rot-weiße Lackierung unterstreicht den Charakter einer echten „Landmark“. Die meisten Menschen in Junglinster sahen in den Antennen daher auch ein Wahrzeichen ihres Ortes, dessen Name für viele Generationen untrennbar mit dem Begriff Radio verbunden war.
Seit den 30er-Jahren hat der Standort Rundfunkgeschichte geschrieben, war der stärkste Sender Europas und konnte auf dem ganzen Kontinent und darüber hinaus gehört werden. Das physikalische Phänomen des Luxemburg-Effekts stammt von hier, „Radio Luxemb(o)urg“ hat in mehreren Sprachen dank seiner starken Wellen das Großherzogtum auf die Landkarte gesetzt und mit zu dem beigetragen, was Luxemburg heute ist.
Dass gerade die RTL-Tochter BCE lieber gestern als heute die Anlage dem Erdboden gleichmachen will, ist eine perfekte Ironie der Geschichte. Natürlich ist der Unterhalt von radiotechnisch nutzlos gewordenen Stahlgiganten teuer. Natürlich lässt sich mit dem Verkauf des Areals gut Geld machen. Aber hätte hier der Staat nicht doch die Verpflichtung gehabt, den Schutzstatus etwas weiter zu fassen, als ihn lediglich auf das Sendergebäude aus den 30ern und die Kühlbecken zu beschränken? Das Argument der INPA-Denkmalschützer, die Antennen seien „nicht historisch“, wirkt doch etwas fadenscheinig angesichts der Tatsache, dass diese Masten auch schon aus den späten 50ern stammen und Ikonen einer goldenen Rundfunk-Ära sind, auch wenn sie 1983 um läppische 35 Meter gekürzt wurden. Warum kann nicht eine der Antennen als Technik-historisches Denkmal erhalten bleiben – oder zumindest ein Teil davon, z.B. in Verbindung mit einem Radiomuseum, das man im unter Schutz stehenden Sendergebäude hätte einrichten können? Um auch künftigen Generationen zu zeigen, was Radio einmal war und welche mediale und kulturelle Bedeutung es einmal hatte, insbesondere für dieses Land.
In solchen Fragen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es den heutigen Entscheidern sowohl an Fingerspitzengefühl als auch am Willen fehlt, mit allen beteiligten Akteuren eine bessere, kreativere Lösung zu finden als immer nur die lukrativste – sprich noch eine Industriezone oder einen x-ten Einkaufstempel.
Dass es auch anders geht, zeigt die Schweiz. Hier wurden die historischen Mittelwellensender Sottens und Beromünster unter Denkmalschutz gestellt. In Beromünster gibt es dazu einen Radioweg mit sieben Stationen, die anschauliche (Hör-)Beispiele zur Bedeutung des Senders für die Schweiz bieten. So würdigt man die Zeugen der Rundfunkgeschichte. Das muss Luxemburg noch lernen.