Editorial
Machen Kameras gegen Vandalismus in den Schulen Sinn?
„Big Brother Is Watching You“: Das soll künftig in allen Schulhöfen in Petingen gelten. Der Trend zu mehr Videokameras ist nicht neu – auch nicht an Schulen. Doch es ist eine gefährliche Gratwanderung zwischen Überwachung und Datenschutz.
Unter anderem rund um den Schulcampus der EIDE hängen Überwachungskameras Foto: Editpress/Julien Garroy
Petingen will in allen Schulhöfen Kameras installieren. Das kündigte Bürgermeister Jean-Marie Halsdorf am Montag an. Lange prüfen will er das Vorhaben nicht mehr – es sollen nun Nägel mit Köpfen gemacht werden.
In Petingen begründet man die Entscheidung mit zunehmendem Vandalismus auf Schulhöfen und in Schulgebäuden. Kameras könnten solche Taten abschrecken oder zumindest zur Aufklärung beitragen, argumentieren die Verantwortlichen. Tatsächlich liefern Vorfälle der vergangenen Wochen Argumente für Handlungsbedarf: An der Internationalen Schule in Differdingen gibt es Spuren eines versuchten Fenstereinbruchs. Hier wurden markante Schäden entdeckt, die wie Einschüsse aussehen. Über Ostern wurde zudem die Grundschule in Roodt/Syr schwer beschädigt – Fenster, Türen und elektronische Geräte wurden zerstört.
In Differdingen hat man nach eigenen Angaben gute Erfahrungen mit Kameras rund um Schulen gemacht. „Wir haben bereits an einigen Schulen Kameras angebracht. Danach gingen die Fälle von Vandalismus deutlich zurück“, sagte Bürgermeister Guy Altmeisch (LSAP) in einem Tageblatt-Interview 2024.
Allerdings ist die präventive Wirkung von Überwachungskameras wissenschaftlich umstritten und wurde mehrfach relativiert. Ein Beispiel aus Luxemburg: Wie aus einer parlamentarischen Antwort von Innenminister Léon Gloden (CSV) und Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) hervorgeht, konnten Kameras an Haltestellen der Luxtram Diebstähle und gewalttätige Übergriffe nicht verhindern.
Auch beim Argument der Aufklärung gibt es Zweifel. „Bei der letzten Stellungnahme des Schöffenrats (der Stadt Luxemburg) im Jahr 2022 stellte sich heraus, dass die damaligen rund 250 Kameras im Stadtgebiet lediglich einmal zur Aufklärung eines Falls beitrugen“, schrieb Tageblatt-Co-Chefredakteur Chris Schleimer in einem Leitartikel 2025.
Neben der fraglichen Wirksamkeit gibt es erhebliche Datenschutzbedenken. Der öffentliche Raum wird zunehmend überwacht – und der Staat muss sich dabei an die geltenden EU-Datenschutzregeln halten. Darauf verweist die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) auf Tageblatt-Anfrage. Doch auch wenn Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden, der Zugriff streng geregelt und kein Ton aufgenommen werden darf, wächst das Gefühl ständiger Beobachtung. Zudem besteht Missbrauchsgefahr – sei es durch befugte Personen, die Regeln missachten, oder durch Kriminelle, die sich Zugang zu den Systemen verschaffen. Wie man in Differdingen treffend festhielt: „Null Risiko gibt es nicht.“
Besonders sensibel ist die Videoüberwachung auf Schulhöfen, da es sich bei den gefilmten Personen überwiegend um Minderjährige handelt. Zwar müssen Schulen genau dokumentieren, wer wann und warum Zugriff auf die Aufnahmen erhält, doch kein System ist vollkommen sicher.
Außerdem dürfte die Anbringung von Kameras laut CNPD nicht ohne Weiteres möglich sein. Auf Tageblatt-Anfrage erklärte die Behörde, dass das sogenannte „Prinzip der Verhältnismäßigkeit“ gilt. Demnach darf grundsätzlich nur das gefilmt werden, was zur Erreichung des angestrebten Zwecks unbedingt erforderlich ist. Der Eingriff in die Privatsphäre fällt je nach Ort unterschiedlich stark ins Gewicht. Nach Auffassung der CNPD ist die Überwachung von „espaces de vie, de loisir et de récréation“ – wozu auch Schulhöfe zählen – in der Regel als unverhältnismäßig anzusehen. Daher müssen sowohl die Auswahl der Kamerastandorte als auch die Zeiten, in denen diese aktiv sind, sorgfältig geprüft werden, um Eingriffe in die Privatsphäre von Schülern und Lehrpersonal so gering wie möglich zu halten.
Es bleibt abzuwarten, wie die Betroffenen in Petingen auf die Pläne reagieren. Eine breite Diskussion über Schulsicherheit und den Schutz der Privatsphäre von Kindern erscheint jedenfalls notwendig.
Ein Projektil hat das Fenster der EIDE-Schule getroffen. Es ist nicht der einzige Vorfall dieser Art. Foto: Editpress/Julien Garroy