Editorial
Krise mit offenem Ausgang
Sollte die Pandemie die Welt nicht nur in die sanitäre, sondern auch in die wirtschaftliche und politische Misere stürzen, könnte der Krisenstaat länger andauern als im Grundgesetz vorgesehen Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Am 18. März 2020 hat Premierminister Xavier Bettel (DP) wegen der Corona-Krise in Luxemburg erstmals den seit 2004 in der Verfassung verankerten Krisenzustand ausgerufen. Drei Tage später hat die Abgeordnetenkammer den Ausnahmezustand einstimmig per Gesetz um die maximale Dauer von drei Monaten verlängert. Der Krisenzustand erlaubt es der blau-rot-grünen Regierung, per großherzogliche Verordnungen und ministerielle Anordnungen Maßnahmen ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen. Diese Maßnahmen schränken die bürgerlichen Freiheiten und die wirtschaftlichen Aktivitäten bedeutend ein.