Leitartikel

Kontroverse um Bodycam: Polizisten sind auch Bürger

Kontroverse um Bodycam: Polizisten sind auch Bürger

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Es war doch eine etwas überraschende Wendung: Am Montag hat sich die SNPGL bei ihrer Generalversammlung gegen die Einführung der Bodycams ausgesprochen. Dabei war es genau diese Polizeigewerkschaft, die den Einsatz der Körperkameras lange Zeit ausdrücklich gefordert hat. Vor dem Hintergrund, Beamte in zunehmend turbulenteren Zeiten zu schützen und nach delikaten Auseinandersetzungen zu entlasten.

Tatsächlich besteht ein wichtiger Vorteil der Bodycam darin, Beweise für Straftaten oder Fehlverhalten von Polizisten, aber auch Bürgern zu sammeln. Ein Auslöser der öffentlichen Debatte war der Zwischenfall im Sommer 2021 in Ettelbrück, bei dem ein Mann erschossen wurde, der zuvor unter Waffengewalt ein Fahrzeug gestohlen und sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte. Ein Polizist sah sich damals gezwungen, seine Waffe gegen den Betroffenen einzusetzen. Dieser sollte seine Verletzungen nicht überleben.

Für die Polizeigewerkschaft lag es im Anschluss auf der Hand, dass Aufnahmen einer Bodycam nicht nur zu einer rascheren Aufklärung, sondern auch zur Beruhigung der öffentlichen Gemüter beitragen könnten. „Die Polizei kann von diesem Plus an Transparenz nur profitieren“, meinte etwa SNPGL-Präsident Pascal Ricquier im Gespräch mit dieser Zeitung. Allerdings gab Ricquier fast im gleichen Atemzug zu bedenken, dass die diesbezügliche Gesetzgebung in anderen europäischen Ländern noch nicht ausgereift sei und zu entsprechenden Problemen geführt habe.

Nun scheint also genau das eingetreten zu sein: Die nach den Gutachten des Staatsrats sowie der Menschenrechts- und Datenschutzkommission vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf scheinen jetzt nicht mehr im Sinne der SNPGL. Tatsächlich unterscheidet das Projekt zwischen einer Anwendung im öffentlichen Raum und einer Nutzung in privater Sphäre. Sollte es demnach zu Einsätzen in privaten Räumen kommen, müssten die Beamten mehrmals überlegen, ob sie die Kamera einschalten und damit gegebenenfalls einen Fehler begehen. Das sei suboptimal, wie die Gewerkschaftsvertreter anmerkten. Das Auslösen müsste zu einem Reflex werden.

Nun gibt es kritische Stimmen, die von Polizisten genau diese Fähigkeiten verlangen: Binnen Sekunden in delikaten Situationen den richtigen Entschluss zu fassen. Das darf man von den Luxemburger Ordnungskräften, immerhin die einzige bewaffnete Staatsgewalt, durchaus erwarten. Ihr Job besteht darin, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Bürger zu schützen. Vor diesem Hintergrund muss man auch in brenzligen Augenblicken folgenreiche Entscheidungen treffen können.

Nun sind es aber genau diese Situationen, die den Einsatz der Körperkameras überhaupt erst rechtfertigen und in Zukunft voraussetzen. Umso wichtiger ist es, dass der Griff zur Aufnahmetaste sitzt. Werden die Aufnahmen in einem Verfahren gebraucht, sollten nicht die geringsten Zweifel an deren Legitimität aufkommen. Vor diesem Hintergrund sind die Argumente der Polizeigewerkschaft durchaus angebracht.

Für die SNPGL sind nicht die Bodycams das Problem, sondern die (geplante) Gesetzgebung. Die Nutzen der Kameras sind weiter unbestritten. Ein Grund, weshalb die Bodycams in vielen Ländern erfolgreich eingesetzt werden. Auch in europäischen Staaten, die über ähnlich strenge Datenschutzbestimmungen verfügen wie Luxemburg. Es muss demnach möglich sein, einen sinnvollen Kompromiss anzustreben, der Privatsphären schützt und Polizisten nicht unnötig belastet. Diesen muss aber auch die SNPGL konstruktiv und offen mitgestalten. Das sind beide Seiten – Regierung und Gewerkschaft – den Bürgern schuldig. Und dazu gehören bekannterweise auch die Polizisten.

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