Editorial
Knall ohne Konsequenzen: Böllern hat trotz Verbot kaum Folgen
Feuerwerkskörper sind schön anzusehen, viele Tiere fürchten sich allerdings vor dem Knall Foto: Editpress/Anne Lommel
Zisch! Bumm! Knister! Feuerwerkskörper haben auch dieses Jahr wieder die Geräuschkulisse der Luxemburger Silvesternacht beherrscht. Dass das Zünden der Böller eigentlich gegen die meisten Gemeindereglemente verstößt, schien die wenigsten Hobbypyrotechniker zu interessieren. Kein Wunder: Weder Polizei noch Gemeinden scheinen das Verbot zu kontrollieren. Jedenfalls wirkt es so.
Mittlerweile müsste jeder wissen, warum die Böller verboten sind: Tiere fürchten sich vor den Explosionen – manchmal ist der Schreck so groß, dass Hunde oder Katzen versuchen, wegzulaufen. Auch die Umwelt leidet unter den zurückgelassenen Überresten der Raketen. Und nicht zuletzt: Raketen und Böller führen Silvester und an den Tagen davor immer wieder zu schweren Verletzungen oder Bränden.
Das Verbot durchzusetzen, dürfte nicht besonders schwierig sein, immerhin schießen die Schuldigen ihre eigenen Signalpistolen in den Himmel. In der Praxis sieht dies aber scheinbar anders aus. Vor allem weil die Polizei mit ihren begrenzten Ressourcen wahrscheinlich Wichtigeres zu tun hat, als dem lautesten Böller nachzulaufen.
„In der vergangenen Nacht musste die Polizei landesweit zu etwa 70 Einsätzen wegen nächtlicher Ruhestörung ausrücken. Gemeldet wurden insbesondere zu laute Musik, lärmende Personen im öffentlichen Raum oder in Wohnungen, [...] mehrere Ruhestörungen durch Böller sowie Verstöße gegen das Feuerwerksverbot.“ Das stand am 1. Januar im Polizei-Bulletin. Wie viele von den etwa 70 Einsätzen auf Feuerwerkskörper zurückzuführen sind, wird nicht präzisiert. Und wie viele von diesen Einsätzen mit einer Geldstrafe endeten, ebenfalls nicht. Obwohl immer mehr Gemeinden das Verbot einführen und die Polizei jährlich rund 200 neue Mitarbeiter rekrutiert, bleibt die Zahl der Einsätze nahezu unverändert. Die Polizei sprach 2023 ebenfalls von etwa 70 Einsätzen – und erwähnte gegenüber dem Tageblatt, dass „kaum gebührenpflichtige Verwarnungen“ verhängt werden konnten.
Die Zurückhaltung der Polizei in der öffentlichen Kommunikation ist auffällig. Während bei anderen Vergehen – etwa Tempoüberschreitungen – regelmäßig und detailliert über Kontrollen, Verwarnungen und Bußgelder informiert wird und Aktionen wie der Blitzmarathon medienwirksam begleitet werden, bleibt es beim Thema Feuerwerk meist bei vagen Angaben. Dabei gehört gerade diese nachträgliche Kommunikation zur notwendigen Aufklärungsarbeit: Nur wenn sichtbar wird, dass Regeln auch durchgesetzt werden, entfalten Verbote eine abschreckende Wirkung. Und an dieser Aufklärungsarbeit fehlt es auf kommunaler und nationaler Ebene.
Die Frage ist also: Wie ernst meinen die Gemeinden es mit dem Böller-Verbot? Es ist einfach, Tierliebe vorzutäuschen, ein Verbot einzuführen und es dabei zu belassen. Die Wähler, die dies begrüßen, sind zufrieden und die anderen können ihre Feuerwerkskörper ohne Konsequenz trotzdem zünden. Sollte der Schöffenrat allerdings darauf bestehen, dass dieses Verbot ernsthaft umgesetzt wird, dürfte dies wohl ein paar Wählerstimmen kosten – und genau diese Konsequenz scheinen viele zu scheuen.