Editorial

Doppelstandards: Auch Kritik an Israel muss erlaubt sein

 

  Foto: AFP/Said Khatib

„Die Barbarei der Hamas gegenüber Israel ist, ohne Wenn und Aber, zu verurteilen“, lautet der erste Satz eines rezenten Artikels auf unserer Forum-Seite – eine Aussage, der wir nur zustimmen können. Der Philosoph Slavoj Zizek bezieht damit nicht nur eindeutig Stellung gegen den Terror, sondern nimmt gleichzeitig denjenigen den Wind aus den Segeln, die seine Kritik an Israel als zu einseitig interpretieren wollen.

Jeder Kritik an Israel wird allzu oft mit dem Vorwurf des Antisemitismus begegnet. Doch neben der Verurteilung des Terrors muss auch eine solche Kritik erlaubt sein. Es ist kein Widerspruch, einerseits zu wünschen, dass alle Gotteskrieger bestraft werden, und andererseits auf die elementaren Rechte der Palästinenser hinzuweisen. Es ist kein Antisemitismus, zu sagen, dass das, was momentan im Gazastreifen passiert, nichts mit Selbstverteidigung zu tun hat, sondern ein Rachefeldzug ist.

Wenn Sie glauben, dies (oder eine andere Aussage) sei antisemitisch, prüfen Sie es anhand des 3D-Tests des israelischen Politikers Nathan Scharanski: Die drei „D“ stehen für Dämonisierung, Delegitimierung und Doppelstandards.

Dämonisierung erkennt man leicht in Sprüchen wie „Israel ist das Böse“, „Israel ist Satan“, wie sie uns aus der Berichterstattung aus Ländern wie dem Iran hinlänglich bekannt sind. Ein Doppelstandard liegt laut Scharanski vor, wenn Israel für ein Verhalten kritisiert wird, das bei anderen Staaten ignoriert wird. Das kann und soll man auch umdrehen: Man muss den Terror der Hamas verurteilen, ebenso wie den Terror extremistischer jüdischer Siedler im Westjordanland. Es ist egal, wer unschuldige Zivilisten tötet und aus welchem Grund; es ist egal, ob das Opfer ein israelisches oder ein palästinensisches Kind ist. Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen.

Kritik, die dem Staat Israel sein Existenzrecht abspricht („Delegitimierung“), ist ebenso als antisemitisch einzustufen. 1947 brachte es der damalige sowjetische Außenminister Andrei Gromyko vor der UNO-Vollversammlung auf den Punkt: Angesichts des millionenfachen Judenmords sei eine Verweigerung des Rechts des jüdischen Volkes auf einen eigenen Staat nicht zu rechtfertigen.

Allzu oft wird aber in Diskussionen, gerade mit dem Verweis auf den Holocaust, jede Kritik an Israel im Keim erstickt. Als Humanisten sind wir den Opfern gegenüber verpflichtet, das Verbrechen nicht zu vergessen und dafür zu sorgen, dass es nie wieder passiert, aber dadurch haben wir keine Verpflichtung gegenüber der israelischen Regierung.

Die Genfer Konventionen sollen helfen, Kriegsverbrechen so weit wie möglich zu vermeiden; unter anderem schützen sie Kranke und Zivilpersonen besonders. Auch Israel hat diese Konventionen unterschrieben: Bei der Racheaktion in Gaza werden diese Vorgaben nicht respektiert. Laut „Ärzten der Welt“ mangelt es dort an allem: an Nahrungsmitteln, sauberem Trinkwasser, Medikamenten. Ein Land, das sich zur zivilisierten Welt zählt, kann nicht gegen Verbrecher vorgehen, indem es wahllos Bomben wirft und den Bewohnern das Lebensnötigste vorenthält.

Auf die Genfer Konventionen zu pochen, entspricht keinem der drei D.

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