Editorial

Auch Marine Le Pen steht nicht über dem Gesetz

Zwar wird Marine Le Pen alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, das ihr das passive Wahlrecht entzieht, doch die Beweislast gegen sie war in erster Instanz erdrückend. Und Gesetze gelten für alle.

Zwar wird Marine Le Pen alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, das ihr das passive Wahlrecht entzieht, doch die Beweislast gegen sie war in erster Instanz erdrückend. Und Gesetze gelten für alle. Foto: Anne-Christine Poujoulat/AFP

Das Urteil gegen die französische Politikerin Marine Le Pen wirft ein Schlaglicht darauf, wie Rechtspopulisten und -extreme weit über die Grenzen Frankreichs hinaus zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen. Und es zeigt, dass der Gegenstand des Urteils, die Veruntreuung öffentlicher Gelder, also Gelder der europäischen Steuerzahler, für sie eigentlich nur eine Bagatelle ist. Obwohl es sich immerhin um mehrere Millionen Euro gehandelt hat, die von den verurteilten Politikern des Rassemblement national (RN) veruntreut wurden. Darüber hört man kein Wort.

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