Nach Gerichtsurteil
Zwischen Schuld und „chasse à l‘homme“: Henri Reding bezieht erstmals öffentlich Stellung
Der Urteilsspruch gegen Henri Reding wiegt schwer. Der mittlerweile pensionierte und verurteilte Gemeindebeamte aus Düdelingen erkennt, dass er Fehler gemacht hat. Die anschließende „mediale Hetzjagd“ findet er jedoch nicht gerechtfertigt. Ein Gespräch.
„Concussion“, „trafic d’influence“ und die Manipulation eines informatischen Systems lauteten die Vorwürfe gegen Henri Reding Tageblatt
Das Tageblatt trifft Henri Reding bereits Ende Juni in den Räumlichkeiten seines Anwaltes im Bahnhofsviertel von Luxemburg-Stadt. Bis zum Gericht auf der anderen Seite der alten Brücke sind es nur wenige Minuten zu Fuß. Dort wurde Henri Reding am 20. Januar 2025 verurteilt. „Concussion“, „trafic d‘influence“ und die Manipulation eines informatischen Systems lauteten die Vorwürfe. Entgegen der Empfehlung seines Anwaltes hat Henri Reding einem „jugement par accord“ zugestimmt. 65.000 Euro Schadensersatz muss Reding zahlen und eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten auf Bewährung absitzen. Lange Zeit meidet Reding die Öffentlichkeit, den Kontakt mit der Presse. Nach mehreren Artikeln, in denen er sich ungerechtfertigt scharf angegriffen sieht, entscheidet er sich dann doch, mit der Presse zu reden. Seine Perspektive komme zu kurz.
Henri Reding geht es gesundheitlich schlecht, nach einem Herzinfarkt vor ein paar Jahren und daraus andauernden Herzproblemen will der Rentner eigentlich nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Das sei auch der Hauptgrund gewesen, weswegen er einen langandauernden Gerichtsprozess vermeiden wollte. „Dat hätt ech net gepackt“, sagt Reding. Es geht Henri Reding auch nicht darum, die Schuld von sich zu weisen. Durch den Prozess hätte jedoch öffentlich dargelegt werden können, dass zumindest eine moralische Verantwortung anderer nicht mehr von der Hand zu weisen sei.
D‘Politik wosst Bescheed. Mäi Feeler war et, dass ech keng Handelsermächtegung hat
Henri Reding
Dass das Urteil diese mediale Aufmerksamkeit erhält – Reding selbst spricht von einer „chasse à l‘homme“ –, vermochte er sich wohl nicht auszudenken. Ursprünglich war es Redings Idee, die mediale Aufmerksamkeit anhand eines „jugement sur accord“ zu vermeiden. Wäre es zu einem Prozess gekommen, hätten wohl zahlreiche (ehemalige) Bürgermeister und Gemeindesekretäre aus den betroffenen Gemeinden vor Gericht aussagen müssen. Dass Henri Reding sich nun doch an die Öffentlichkeit wendet, ist dem Umstand geschuldet, dass er sich in der Berichterstattung zu Unrecht als kriminelles Mastermind dargestellt sieht. Denn einen Vorwurf will sich Reding nicht gefallen lassen. „Es ist kein Schwarzgeld geflossen, wie es in einigen Artikeln dargestellt wurde“, sagt der ehemalige Gemeindebeamte. Im Gegenteil: „D‘Politik wosst Bescheed. Mäi Feeler war et, dass ech keng Handelsermächtegung hat.“
Politik wusste Bescheid
Tatsächlich wird in einem Artikel des Luxemburger Wort aus dem Jahr 2017 der Bürgermeister der Gemeinde Düdelingen, Dan Biancalana, zitiert, der bestätigte, dass man über die Beratertätigkeiten von Henri Reding im Bilde sei. In dem Artikel steht auch, dass sich die Gemeinde erst dazu entschied, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, als das Ausmaß der Tätigkeiten bekannt wurde. Eine Darstellung, der wiederum Reding widerspricht. „Dass ich in zahlreichen Gemeinden als Experte in vom Innenministerium abgesegneten Kommissionen tätig war, war ebenso bekannt wie meine Tätigkeit als ,Chargé de cours‘ am INAP.“ „Vu et su de tout le monde“, zitiert Reding den ehemaligen Petinger Bürgermeister Pierre Mellina zu seinen Tätigkeiten.
Die Affäre Reding
Henri Reding beriet während etwa 20 Jahren 35 Gemeinden und verdiente dabei neben seiner eigentlichen Tätigkeit als Beamter 700.000 Euro. Das Problem: Die Beratungen zum Thema Schulcatering fanden laut Gerichtsprozess ohne Genehmigung statt und seien „schwarz“ bezahlt worden. Ihm wurde vor Gericht vorgeworfen, Arbeitszeiten zu manipulieren und Catering-Ausschreibungen zu beeinflussen. Die Justiz ermittelte wegen Veruntreuung, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung. 2023 wurde der Beamte zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 65.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Tatsächlich sind Redings Bezahlungen, seien es „jetons de présence“ oder Geschenkgutscheine, per offiziellem „mandat de paiement“ festgehalten, unterschrieben vom Bürgermeister und Gemeindesekretär der jeweiligen Gemeinden. Einige Beispiele solcher Zahlungsbelege kann das Tageblatt einsehen. Gemeinden, bei denen das Tageblatt nachgefragt hat, bestätigen diesen Vorgang. Einige bescheinigen, dass Reding sogar eine gute Arbeit geleistet hat. „Fir eis war heen eng Hëllef um Terrain“, antwortet etwa die Bürgermeisterin der Gemeinde Sanem, Simone-Asselborn Bintz. „Mir waren dee Moment frou, een ze hunn, deen eis weidergehollef huet“, heißt es etwa aus Rambruch. Informationen, die auch anderen Medienhäusern vorgelegen hätten, jedoch nicht publiziert wurden. Und was bei Reding den Eindruck einer sehr einseitigen Berichterstattung zu seiner Person verstärkt. „Ich wusste nicht, dass ich diese Handelsermächtigung brauche“, sagt Reding. Die Gemeinden, die seine Tätigkeiten in Anspruch nahmen, offensichtlich auch nicht. Dies hätte online auf MyGuichet ganz einfach nachverfolgt werden können. Einen Teil der Verantwortung können diese demnach nicht von sich weisen, so Redings Argumentation.
„Hatte die Befugnis“
Als Krimineller sieht Henri Reding sich auch nach der Verurteilung nicht. So betont er stets, dass er nur helfen wollte. Dem Tageblatt-Team gegenüber sitzt ein gebrechlich wirkender Mann, seiner Sichtweise der Geschichte will man Glauben schenken. Doch ganz so einfach ist es nicht. Neben der fehlenden Handelsermächtigung wurden Henri Reding noch andere Vorwürfe zur Last gelegt, darunter auch die Manipulation des informatischen Systems, mit dem die Arbeitszeiten auf der Gemeinde Düdelingen erfasst wurden. Anhand dieser Manipulation soll er es sich selbst ermöglicht haben, Arbeitszeiten aufzuschreiben, während denen er jedoch nicht gearbeitet hat. So steht es zumindest im Urteil.
„Als Verantwortlicher der Personalabteilung hatte ich die Befugnis, manuelle Änderungen im System festzuhalten“, sagt hingegen Reding. Wenn er seiner Arbeit in der regulären Arbeitszeit nicht habe nachkommen können, sei er auch spätabends oder am Wochenende im Rathaus gewesen, um diese nachzuholen. Das könnten zahlreiche Zeugen belegen, die während der Ermittlungen jedoch nicht befragt wurden. Auch wurde das informatische System nicht ausgewertet, wie es Redings Verteidiger gefordert hatte. Die Begründung seitens der Justiz: Dies habe keine Relevanz, denn es hätte lediglich beweisen können, dass Henri Reding anwesend war, aber nicht, dass er auch gearbeitet hat. Dass die Gemeinde Düdelingen nun eine Schadenersatzklage in Betracht ziehen möchte, bedauert er. „Ich habe viel für diese Gemeinde gearbeitet, unzählige Urlaubstage nicht genommen“, sagt Reding. Bis 2016 hat er 300 Urlaubstage angesammelt, die er nicht eingelöst hat. „Diese wurden in einem informatischen System registriert, das von einem anderen Beamten gehandhabt wurde und auf das ich keinen Zugriff hatte.“ Dass er während seiner Arbeitszeit am INAP Kurse hielt, hält er für gerechtfertigt, da er dies in seiner Funktion als Gemeindebeamter getan habe. Die Erklärungen an dem Punkt sind jedoch schwammig.
Es ist ein ambivalentes Bild, das Henri Reding beim Tageblatt im Juni hinterlässt. Reding ist sicherlich kein Mann, der in seinen Beratungsdiensten ein Ventil für seine kriminelle Energie gesucht hat. Seine Dienste hat er nicht aktiv angeboten. Reding selbst gibt im Gespräch an, dass er mit seiner Arbeit beim INAP, der Gemeinde und seinen Beraterdiensten einen großen Arbeitsaufwand hat. Die Antwort auf die Frage, warum er diese Zusatzaufgaben nicht ablehnte, ist wohl, dass er eben mit einer redlichen Vergütung rechnen konnte. Die Motivation und Beweggründe hinter Henri Redings Handeln lassen sich jedoch nicht mehr endgültig rekonstruieren. Auch, weil das Interesse seitens der Politik sehr gering ist. Die meisten Gemeinden, die das Tageblatt angeschrieben hat, lassen ausrichten, dass die damaligen Mandatsträger nicht mehr im Amt sind. Mit dem Urteil sei die Affäre abgeschlossen. Wohl zur Erleichterung ehemaliger und noch im Amt befindlicher Bürgermeister.