Handy am Steuer

Polizei nimmt in einem Jahr mehr als 1,4 Millionen Euro Bußgelder ein

Mehr als 5.700 Fahrer sind der Polizei zwischen April 2025 und März 2026 ins Netz gegangen, die mit dem Handy am Steuer erwischt wurden.

Autofahrer telefoniert am Steuer in Luxemburg, Strafe 250 Euro und vier Punkte im Verkehrssystem

Während des Autofahrens zu telefonieren, kostet in Luxemburg 250 Euro und vier Punkte Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Rechnung ist einfach. Die Luxemburger Polizei hat zwischen dem 1. April 2025 und dem 22. März 2026 5.737 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt, weil sie Autofahrer mit Handy am Steuer erwischt hat. Das geht aus einer Antwort von Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Frage der DP-Abgeordneten André Bauler und Guy Arendt hervor. Dafür ist eine Geldstrafe von 250 Euro fällig – sowie vier Führerscheinpunkte. 5.737 mal 250 Euro sind 1.434.250 Euro.

Die meisten der Verwarnungen wurden laut Gloden in der Region Südwest ausgestellt: 1.177 Stück. Danach folgt die Region rund um die Hauptstadt mit 966 Verwarnungen. An dritter Stelle steht der Norden: Dort sind der Polizei 736 Fahrer ins Netz gegangen. Der Osten hat mit 465 Verstößen an letzter Stelle. Die übrigen verhängten Verwarnungen wurden von Polizeieinheiten verhängt, die keiner bestimmten Region zugeordnet sind. (dr)

Handy am Steuer

Wer in Luxemburg ein mobiles Gerät verbotenerweise während der Fahrt benutzt, muss mit dem Verlust von vier Punkten und einer Geldstrafe von 250 Euro rechnen. Artikel 2bis Absatz 2 Punkt 12 des „Code de la Route“ beschreibt folgende Verstöße:

1. „Die Tatsache, dass der Fahrer eines Fahrzeugs, das nicht geparkt oder abgestellt ist, ein mobiles elektronisches Gerät mit Bildschirm benutzt, in der Hand hält oder bedient“;

2. „Die Nutzung der zulässigen Funktionen eines mobilen elektronischen Geräts mit Bildschirm durch den Fahrer eines Fahrzeugs, das nicht geparkt oder abgestellt ist, auf andere Weise als über die integrierte Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs oder die Nutzung der Fahr- oder Navigationshilfen eines solchen Geräts, das nicht in einer speziell für diesen Zweck vorgesehenen Halterung im Fahrzeug befestigt ist.“ (les)

3 Kommentare
Grober J-P. 07.04.202612:39 Uhr

"Handy am Steuer" Darf man erfahren in welchem Fabrikat die Handysünder saßen? Finde, es sind etliche mit Geltungsbedürfnis dabei. Freitag wieder neben mir an der Ampel einer aus Sindelfuzzi, Blinker, Fehlanzeige. Quer gegenüber dann eine Dame mit einem Zuffendings in weiß, rote Ampel, kennt sie nicht. Freisprechanlage in diesen Vehikeln wahrscheinlich zu teuer. Der nächste im Gegenverkehr durch die Einbahnstraße, wollte sogar, dass ich zurücksetze, er hätte ja sowieso nur 50 m bis zur Gartenstraße. Handy hätte ihn falsch gelotst. Was ist los da draußen?

Jek Hyde 07.04.202611:27 Uhr

Wer nicht hören will muss fühlen

Manfred REinertz Barriera 07.04.202611:07 Uhr

Es gab je auch mal Rückvergütungen / Kickbacks an die Polizei, berechnet auf den eingetriebenen Starfzettel. Ist dem noch so? oder war es nur die Stadt Luxemburg, die sowas mal hatte?

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