Verkehrsregeln

Radarwarner und Blitzer-Apps: Das ist in Luxemburg erlaubt

Technische Hilfsmittel, die vor Radarfallen warnen, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch welche sind in Luxemburg legal? Und wie sieht es in den Nachbarländern aus? Ein Überblick.

Blitzer-App auf Smartphone im Auto, erlaubt in Luxemburg bei Einhaltung der Mobilfunkgesetze beim Fahren

Blitzer-Apps und Radarwarner sind in Luxemburg erlaubt, solange sich die Fahrer an die geltenden Gesetze zur Nutzung von Mobilgeräten im Auto halten Symbolfoto: Freepik

Viele Autofahrer vertrauen auf Blitzer-Apps oder Radarwarner, um teure Bußgelder zu vermeiden – doch Vorsicht ist geboten. Denn: Nicht alle technischen Hilfsmittel sind auf Luxemburgs Straßen erlaubt.

Die Nutzung von Apps und Radarwarnern wie Waze oder Coyote ist in Luxemburg grundsätzlich gestattet. Auch das Melden von Polizeikontrollen oder mobilen Radargeräten stellt vor dem Gesetz kein Problem dar – vorausgesetzt, dass sich die Fahrer an die gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung mobiler Geräte im Auto halten. Das geht aus der Antwort von Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) auf eine parlamentarische Anfrage des DP-Abgeordneten Marc Hansen zu diesem Thema hervor. Dass die Menschen sich auf diese Weise über mögliche Gefahren auf ihrer Strecke informieren, kann sich laut Ministerin „sogar positiv auf die Sicherheit aller auswirken“.

Mobilgeräte am Steuer

Wer in Luxemburg ein mobiles Gerät verbotenerweise während der Fahrt benutzt, muss mit dem Verlust von vier Punkten und einer Geldstrafe von 250 Euro rechnen Artikel 2bis Absatz 2 Punkt 12 des „Code de la Route“ beschreibt folgende Verstöße:

  • „die Tatsache, dass der Fahrer eines Fahrzeugs, das nicht geparkt oder abgestellt ist, ein mobiles elektronisches Gerät mit Bildschirm benutzt, in der Hand hält oder bedient“;
  • „die Nutzung der zulässigen Funktionen eines mobilen elektronischen Geräts mit Bildschirm durch den Fahrer eines Fahrzeugs, das nicht geparkt oder abgestellt ist, auf andere Weise als über die integrierte Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs oder die Nutzung der Fahr- oder Navigationshilfen eines solchen Geräts, das nicht in einer speziell für diesen Zweck vorgesehenen Halterung im Fahrzeug befestigt ist“.

Dasselbe gilt jedoch nicht für Radardetektoren. Im Gegensatz zu den Warngeräten, die auf GPS-Daten basieren und Kontrollen nicht selbst erkennen, können Detektoren die physische Präsenz und den Betrieb von Radargeräten genau bestimmen. Sie sind außerdem in der Lage, diese zu stören. Daher sind sie verboten. Wer dennoch einen Radardetektor besitzt, verkauft, benutzt oder transportiert, riskiert eine Strafe von acht Tagen bis zu einem Jahr Gefängnis sowie eine Geldstrafe zwischen 251 und 5.000 Euro.

Unterschiedliche Regelungen in den Nachbarländern

In Europa existiert keine einheitliche Vorschrift, die die Nutzung von Radarwarngeräten verbietet. In Deutschland etwa sind jegliche automatisierten Warnungen vor Geschwindigkeitsmessanlagen laut ADAC verboten. Radarwarner dürfen weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Auch Navigationsgeräte mit Blitzer-Anzeige oder Blitzer-Apps sind nicht erlaubt – selbst dann, wenn diese auf dem Smartphone des Beifahrers laufen. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert eine Geldstrafe von 75 Euro sowie den Verlust eines Punktes.

Ähnlich ist die Lage in Frankreich. Wie die Regierung auf ihrer Website mitteilt, sind alle Geräte, die den Fahrer in Echtzeit über fest installierte oder mobile Radargeräte oder Polizeikontrollen informieren, verboten. Dazu gehören Geräte, die den Standort von Geschwindigkeitskontrollen anzeigen, die Radarwarnfunktion von GPS-Geräten sowie Navigations-Apps. Bei Verstößen drohen eine Geldstrafe von 1.500 Euro, der Abzug von sechs Punkten sowie die Beschlagnahmung des Geräts.

Fahrern in Belgien steht die Nutzung von Blitzer-Apps und der Radarwarnfunktion von GPS-Geräten nach Angaben des Vias Institute frei. Denn: Diese Systeme können nicht vor temporären und versteckten Geschwindigkeitskontrollen der Polizei warnen. Radardetektoren sind hingegen verboten. Wer dennoch damit erwischt wird, riskiert einen hohen Preis. Es drohen eine Geldstrafe zwischen 800 und 8.000 Euro, 15 Tage bis drei Monate Gefängnis sowie einen Führerscheinentzug zwischen acht Tagen und fünf Jahren.

2 Kommentare
Merle 15.03.202615:08 Uhr

Wenn der Beifahrer einen Warner in der Tasche hat und piepst, wie soll denn ein Polizist das feststellen?
Ditto für ein altes Handy im Handschuhfach.
Warner kostet 75€, rennen, 31–40 km/h 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot200 € + 1 Punkt

RCZ 15.03.202613:55 Uhr

Da alle neuen Autos mobile elektronische Geräte sind müssten sie alle aus dem Verkehr gezogen werden! Legal, illegal, ganz egal.

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