Unnötige Knieoperationen

HRS-Chirurg nach schweren Vorwürfen vorübergehend suspendiert

Sechs Ärzte des CHL erheben schwere Vorwürfe gegen einen HRS-Chirurgen. Er soll Patienten unnötigen Knieoperationen unterzogen haben.

Sechs Ärzte des CHL erheben schwere Vorwürfe gegen Chirurgen der HRS in medizinischem Konflikt

Sechs Ärzte des CHL haben schwere Vorwürfe gegen einen Chirurgen der HRS erhoben Symbolfoto: Freepik/Pressfoto

Ein Chirurg der „Hôpitaux Robert Schuman“ (HRS) ist vorübergehend intern suspendiert worden. Wie RTL am Dienstag berichtete, hatten sechs Ärzte des „Centre hospitalier de Luxembourg“ (CHL) zuvor schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben. Der Mediziner soll unnötige Knieoperationen durchgeführt haben. Betroffene Patienten mussten daraufhin im CHL behandelt werden.

Die CHL-Ärzte hatten sich am 6. Januar in einem Schreiben, das RTL vorliegt, an die Generaldirektorin des CHL, Dr. Martine Goergen, gewendet. Darin berichteten sie über 15 Patienten seit 2023, bei denen es erhebliche Abweichungen zwischen Anamnese, klinischer Untersuchung, präoperativen Bildgebungen und dem chirurgischen Eingriff gegeben habe. In zehn Fällen sei das vordere Kreuzband rekonstruiert worden, obwohl keine medizinische Notwendigkeit bestand. Einige der zehn Betroffenen hätten wegen unzufriedenstellender Ergebnisse der ersten Operation später erneut operiert werden müssen.

Letzte Operation kurz vor Weihnachten

Der Generaldirektor der HRS, Dr. Marc Berna, erhielt den Brief am 9. Januar, erklärte der Kommunikationsverantwortliche Marc Glesener gegenüber RTL. Eine interne Prozedur sei eingeleitet worden. Es seien gesetzliche Vorgaben sowie arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Die letzte Operation des beschuldigten Arztes fand laut RTL kurz vor den Weihnachtsferien 2025 statt. Auch während der Zeit, in der der Fall durch die HRS-Direktion geprüft wurde, soll er zwei weitere Operationen durchgeführt haben.

Der Fall liegt derzeit auch bei Gesundheitsministerin Martine Deprez, wie RTL weiter berichtete. Diese prüfe die Sachverhalte auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Ärztegesetz vorgesehen sind. Es gehe um eine mögliche vorübergehende Suspendierung, die dem Arzt auch außerhalb des Krankenhauses das Praktizieren untersagt. Eine Entscheidung sei noch in dieser Woche möglich. Zusätzlich liege der Fall dem „Collège médical“ des Chirurgen vor. (les)

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