Luxemburg

Finanzielle Unterstützung für Mieter und Käufer: So alt sind die meisten Antragsteller

Im September 2023 trat ein Gesetz in Kraft, das es Personen mit geringem Einkommen ermöglicht, mithilfe von Zuschüssen dennoch eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen. In einer parlamentarischen Anfrage wollte die Abgeordnete Liz Braz (LSAP) nun von Wohnungsbauminister Claude Meisch wissen, wie viele Menschen schon von diesen Zuschüssen profitieren konnten und wie lange die Bearbeitung im Schnitt dauert.

Seit dem 1. September wurde die „Prime d’accession à la propriété“ an 16 Haushalte ausbezahlt

Seit dem 1. September wurde die „Prime d’accession à la propriété“ an 16 Haushalte ausbezahlt Foto: Editpress-Archiv

„Rund 26 Prozent aller Anfragen, die eingereicht wurden, um Zuschüsse bei der Miete zu erhalten, konnten innerhalb von einem Monat abgeschlossen werden. Bei rund 28 Prozent der Anfragen hat die Bearbeitung zwei bis drei Monate gedauert. Wer finanzielle Unterstützung beim Kauf oder der Renovierung einer Wohnung beantragt hat, dem wurde auch zwischen einem Monat und sechs Monaten geholfen“, teilte Wohnungsbauminister Claude Meisch in seiner Antwort mit. Die meisten Anfragen zur Beihilfe wurden von Begünstigten im Alter zwischen 31 und 50 Jahren gestellt.

Ein Partner, der mit dem Wohnungsbauministerium einen Vertrag abgeschlossen hat, stellt für maximal drei Jahre erschwingliche und an die Zusammensetzung des Haushalts angepasste Wohnungen zur Verfügung. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Mieter, eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen. Der Mietzuschuss richtet sich an volljährige Personen, die rechtmäßig in Luxemburg ansässig sind, über ein geringes Einkommen verfügen und bereits eine Wohnung mieten oder mieten möchten. Die betreffende Wohnung muss als Haupt- und Dauerwohnsitz dienen.

Da in den letzten Jahren die Kosten für Material und Wohnungen stetig gestiegen sind, wurde jedoch viel weniger in diesen Sektor investiert. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden die staatlichen Hilfen in der Vergangenheit angehoben. „Der Staat kann jetzt bis zu 40 Prozent des Gesamtpreises abdecken. Früher lag dieser Wert lediglich bei 30 Prozent. Um die ,Prime de compensation‘ zu beantragen, müssen die Bauherren keine zusätzlichen Anträge mehr stellen. Diese Prämie wird mit der ,Prime d’accession à la propriété‘ ausbezahlt“, so der Wohnungsbauminister. Seit dem 1. September 2023 kamen 25 Personen (16 Haushalte) in den Genuss dieser Prämie.

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