Schueberfouer

Der Ton macht die Musik – wie die Polizei auf der Fouer mit bettelnden Menschen umgeht

Auf dem Glacis ist Betteln verboten. Doch wie die Polizei diese Regel durchsetzt, erleben Betroffene höchst unterschiedlich.

Das Betteln ist auf dem Glacis verboten – nicht nur während der Schueberfouer

Das Betteln ist auf dem Glacis verboten – nicht nur während der Schueberfouer Foto: Editpress/Alain Rischard

„Wir müssen mit den Menschen arbeiten, nicht gegen sie.“ Diesen Satz sagt ein Polizist im Dezember 2024, als das Tageblatt eine Patrouille durch das Bahnhofsviertel begleitet. Damit beschreibt er das Selbstverständnis der Beamten im Umgang mit Menschen am Rand der Gesellschaft.

Umringt von fünf Polizisten

Während der Schueberfouer entsteht zeitweise ein anderes Bild. Auf dem Glacis sitzt eine Frau mit einem Becher. Sie spricht niemanden an, läuft keinem Passanten hinterher. Fünf Polizisten umringen sie. Einer der Beamten redet in scharfem Ton auf sie ein und stößt mit dem Fuß bewusst gegen ihre offene Wasserflasche, die davonrollt. Die Frau packt zusammen, geht – und weint.

Die Polizei darf einschreiten. Auf dem Glacis ist Betteln laut Artikel 42 der allgemeinen Polizeiverordnung zwischen 7 und 22 Uhr verboten, während der Fouer ebenso wie an jedem anderen Tag des Jahres. Die Regel beschränkt sich damit nicht auf aggressives Verhalten: Auch eine einzelne Person, die friedlich mit einem Becher dasitzt, kann dagegen verstoßen. Der Begriff der „aggressiven Bettelei“ ist bislang nicht gesetzlich definiert – für die Anwendung von Artikel 42 ist dies jedoch nicht erforderlich.

Betteln auf dem Glacis verboten

Besondere Anweisungen für die Fouer gebe es im Umgang mit bettelnden oder obdachlosen Menschen nicht, erklärt die Polizei. Die Beamten handelten innerhalb des allgemeinen rechtlichen Rahmens. Auch die Stadt verweist auf Artikel 42 und erklärt, dass dessen Kontrolle und Durchsetzung in die Zuständigkeit der Polizei fallen.

Damit ist geklärt, auf welcher Grundlage eine bettelnde Person zum Gehen aufgefordert werden kann. Unbeantwortet bleibt jedoch, wie dies geschehen soll. Weder Polizei noch Stadt erläutern, welche Vorgaben einen respektvollen und menschenwürdigen Umgang gewährleisten.

Anders klang es im Bahnhofsviertel: „Wir beobachten, wir bewerten und greifen ein, wenn es notwendig ist“, sagte der Beamte im Jahr 2024. Viele obdachlose Menschen kenne man beim Namen. Es gehe nicht nur ums Wegschicken, sondern auch um Hilfe. Wohnungslosigkeit sei ein „systemisches Problem“, das die Polizei nicht allein lösen könne.

Keine einheitliche Erfahrung

Irina wurde ein einziges Mal vom Glacis weggeschickt und sitzt seither in einer Seitenstraße. Sie beschreibt einen Teufelskreis: Ohne feste Adresse findet sie kaum Arbeit, ohne regelmäßiges Einkommen kaum eine Wohnung. „Ich war noch nie aggressiv“, sagt sie. Besonders schwer sei es, ständig übersehen zu werden: „Die Leute tun einfach so, als wäre ich nicht da.“

Irina sitzt in einer Nebenstraße zum Glacis

Irina sitzt in einer Nebenstraße zum Glacis Foto: Editpress/Carole Theisen

Attila hat dagegen andere Erfahrungen gemacht. Die Polizei habe ihn nie aggressiv behandelt; manchmal hätten die Beamten ihn sogar beim Betteln ignoriert. Weshalb wird also eine Person weggeschickt, während eine andere unbehelligt bleibt?

Anne wartet gar nicht erst ab, wie die Polizei reagieren könnte. Sobald sie Beamte sieht, verhält sie sich möglichst unauffällig oder geht vorsorglich weg. Dabei bettelt sie an diesem Abend nicht: Sie sitzt ohne Becher am Rand des Glacis, spricht niemanden an und hofft, dass ein freundlicher Mensch von sich aus auf sie zukommt.

Haltung der einzelnen Beamten

Kurz darauf geschieht genau das. Fouerbesucherin Lina bietet Anne übrig gebliebene Churros an. Das Bettelverbot könne sie nachvollziehen; Menschen, die lediglich dasäßen und niemanden ansprächen, störten sie jedoch nicht.

Die Rechtslage ist für alle dieselbe, die beschriebenen Erfahrungen sind es nicht. Manche erleben Polizisten als Ansprechpartner, die Namen kennen und Hilfen vermitteln. Andere können kaum einschätzen, ob sie ignoriert, weggeschickt oder in scharfem Ton angesprochen werden. Ohne spezifische Leitlinien kommt es umso mehr auf die Haltung des einzelnen Beamten an. „Wir müssen mit den Menschen arbeiten, nicht gegen sie“, hieß es 2024 im Bahnhofsviertel. Auf dem Glacis zeigt sich, wie anspruchsvoll dieser Satz in der Praxis ist.

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