Arbeitsrecht
Charta, die Zweite: Auch OGBL einigt sich mit Gemeinde Düdelingen
Eine neue Charta soll zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber Gemeinde Düdelingen und den Angestellten führen. Nach der Unterschrift des FGFC vergangene Woche war es nun am OGBL.
V.l.: Claudia Dall’Agnol, Loris Spina, René Manderscheid, Dan Biancalana, Pascal Poull, Nora Back, Christiane Kauffmann und Alain Rolling bei der Signatur der Charta Foto: Editpress/Julien Garroy
Auf den Tag genau eine Woche nach der Unterzeichnung der neuen Charta zwischen der FGFC („Fédération générale de la fonction communale“) und der Stadt Düdelingen hatten die Gemeindeverantwortlichen erneut ins Rathaus eingeladen. Dieses Mal stand die Unterzeichnung einer ähnlichen Kooperationscharta mit dem OGBL auf dem Programm.
„Es ist kein Papiertiger“, betonen sowohl Bürgermeister Dan Biancalana als auch die Verantwortlichen des OGBL – ein Satz, der so bereits vor einer Woche gefallen war. Auch diese Charta findet auf zwei Blatt Papier Platz und umfasst lediglich sechs Artikel. Auffällig ist allerdings, dass sie damit um einen Artikel länger ist als jene mit der FGFC. Auch andere Abschnitte wirken auf den ersten Blick wortgleich, enthalten jedoch leicht abweichende Punkte.
Kurz zusammengefasst verpflichten sich beide Parteien dazu, respektvoll miteinander umzugehen, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, einen regulären Sozialdialog zwischen Personalvertretung und Gemeinde zu gewährleisten und die Charta an die Mitarbeiter zu verteilen. Die OGBL-Charta widmet dem „Recht auf Nichterreichbarkeit“ jedoch einen eigenen Abschnitt. Dieser findet sich in der FGFC-Charta nicht. Darauf angesprochen, sagt Biancalana: „In der anderen Charta steht dies im Vorwort.“ Es sei nicht so, dass die OGBL-Charta mehr Rechte festlege als die FGFC-Variante.
In Artikel drei, der die Ausarbeitung einer Hausordnung vorsieht, finden sich ähnliche Anforderungen wie bei der FGFC. Allerdings werden der Respekt des Arbeitsrechts sowie die Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausdrücklich erwähnt. Außerdem soll die Hausordnung der Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds und der Verhinderung jeglicher Form von Belästigung am Arbeitsplatz Rechnung tragen.
Sowohl OGBL-Präsidentin Nora Back als auch Dan Biancalana betonen, dass die Charta ein wichtiger Schritt für die „nun gleichberechtigten Partner“ sei. Zudem zeige das Papier, dass die Delegationen nicht als „Störfaktor“ wahrgenommen würden. Düdelingen solle somit als Beispiel für andere Gemeinden dienen. Der OGBL wolle künftig jenen Gemeinden, mit denen bereits eine gute Zusammenarbeit bestehe, die Unterzeichnung eines ähnlichen Dokuments vorschlagen.
Etwas Konkretes in der Hand
Doch weshalb braucht es überhaupt eine Charta, die auf den ersten Blick kaum mehr als eine Ankündigung einer künftigen Hausordnung zu sein scheint? Pascal Poull vom OGBL wird deutlich: „Auch wenn vieles darin selbstverständlich erscheint, ist es ein wichtiges Zeichen für unsere Mitarbeiter. Wenn sich nun jemand unwohl fühlt, hat er etwas Konkretes in der Hand, mit dem er argumentieren kann. Es legitimiert die Arbeit der Gewerkschaften und mindert die Angst, sich bei Sorgen an sie zu wenden.“
Die Rechtslage für Gemeindeangestellte sei teilweise ein „Schweizer Käse“ – im Gegensatz zum Arbeitsrecht und zum Kollektivvertrag. „Das Recht auf eine Delegation ist zwar vorhanden, aber der Umgang zwischen der Gemeinde als Arbeitgeber und uns ist kaum mehr als ein weißes Blatt. Die Charta zementiert dies nun.“
Auch wenn die FGFC am Donnerstag nicht mit im Raum saß, war das Thema gegenwärtig. Auf die Frage, weshalb die Charta nicht gemeinsam unterzeichnet wird, gibt sich Nora Back zurückhaltend. „Wie bereits gesagt wurde, kam es auf nationaler Ebene zu Spannungen zwischen den Gewerkschaften, die das verhinderten.“ Die Delegationen der beiden Gewerkschaften in Düdelingen würden jedoch weiterhin gut zusammenarbeiten.