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Bundesgerichtshof klärt Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

Seit fast einem Vierteljahrhundert beschäftigt der Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Tonfolge Gerichte. Und eine ganze Branche verfolgt das. Erneut hat der BGH eine Entscheidung getroffen.

Die Elektropop-Band Kraftwerk tritt auf dem Balkon am Karlsruher Schloss auf

Die Elektropop-Band Kraftwerk tritt auf dem Balkon am Karlsruher Schloss auf Foto: Uli Deck/dpa

Im fast 30 Jahre langen Sampling-Streit mit den Elektro-Pionieren der Band Kraftwerk hat Hip-Hop-Produzent Moses Pelham am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 sei die Übernahme einer zwei Sekunden langen Tonsequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme „Metall auf Metall“ im Wege des Samplings als sogenanntes Pastiche zulässig, entschied der BGH. Der erste Zivilsenat des obersten deutschen Zivil- und Strafgerichts in Karlsruhe bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg.

Entscheidend für die Bewertung ist nach Ausführung des Vorsitzenden Richters Thomas Koch, dass all jene, denen das ursprüngliche Werk bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen. Das sei im vorliegenden Fall so. Es sei unerheblich, ob die Erschaffer des neuen Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten.

Zudem sei die Tonsequenz von elektronischer Musik in ein anderes Genre – Hip-Hop – überführt worden, sagte Koch. Somit habe ein künstlerischer und kreativer Dialog stattgefunden, der ein Kriterium für ein Pastiche sei.

Im Kern ging es am BGH um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten Werken anderer ohne Erlaubnis übernehmen darf. Das ist für die Kunstbranche und Kreativwirtschaft insgesamt von großem Interesse.

Fall noch nicht erledigt

Der Rechtsstreit beschäftigt seit 1999 Gerichte, war mehrfach am BGH, am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am deutschen Bundesverfassungsgericht. Zuletzt hatte das OLG den Klägern unter anderem dahingehend recht gegeben, dass sie für eine Spanne von rund 18,5 Jahren Schadenersatz geltend machen können. Darum ging es jetzt am BGH nicht mehr.

Für die Zeit nach dem 7. Juni 2021 – als EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde – wies das OLG die Klage ab. Das EU-Recht sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen keine Erlaubnis für die Übernahme nötig ist: neben Zitat, Parodie und Karikatur den Pastiche. Hier klärte der BGH nun auf Grundlage eines Urteils des EuGH die Voraussetzungen, unter denen Tonträger-Sampling als Pastiche zulässig sein kann.

Endgültig erledigt ist der Fall damit aber bislang nicht. Anhängig ist noch eine Verfassungsbeschwerde, die laut Bundesverfassungsgericht den Zeitraum 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung noch 2026 werde angestrebt.

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