Esch-Alzette
Aufregung um Leerstandstaxe
Nur wer beweisen kann, dass sein Geschäftslokal nicht leersteht, ist von der Leerstandstaxe befreit. Wer „vergessen“ hat, die Gemeinde zu informieren, wird zur Zahlung aufgefordert. Doch Esch zeigt sich kulant.
Leerstand ist in Esch wie in vielen anderen Städten keine Seltenheit Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Auslöser: Ein aufgeregter Wirt aus Esch beklagt sich: Er müsse eine Leerstandstaxe zahlen (rund 3.400 Euro), dabei stehe sein Lokal gar nicht leer.
Erklärung: Die Stadt Esch hat Ende Januar die ersten Rechnungen zur neuen Abgabe für angeblich ungenutzte Geschäftslokale verschickt. Grundlage ist ein Reglement, das im Gemeinderat beschlossen und vom Innenministerium bestätigt wurde. Demnach gilt ein Geschäftslokal zunächst als „nicht belegt“, solange nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.
Bereits im Vorfeld wurden Geschäftsleute und Eigentümer angeschrieben und um Angaben zur Geschäftsfläche sowie um eine Rückmeldung zur Nutzung gebeten. Wer bis zur Frist am 15. Januar keine Antwort eingereicht hatte, erhielt automatisch eine Rechnung. Tageblatt-Informationen zufolge gibt es einige, die „vergessen“ haben zu antworten. Die Stadt betont dann auch, es handle sich bei den Rechnungen nicht um einen administrativen Fehler, sondern um die vorgesehene Anwendung des Reglements.
Wichtig für Betroffene: Wer sein Lokal nutzt und dies belegen kann, muss die Abgabe nicht zahlen. Fehlende Nachweise können auch nachträglich eingereicht werden; in diesem Fall wird die Rechnung aufgehoben, so die Gemeindeverantwortlichen. Auch bei Flächen, die sich noch in Renovierung oder in der Umsetzung von Auflagen befinden, zeigt sich die Stadt Esch nach eigenen Angaben kulant und kann Fristen verlängern, wenn eine künftige Nutzung vorgesehen ist. (mago)