Ungeklärte Fälle
36 Friedhofsschändungen in Luxemburg seit 2015 – viele Täter bleiben unentdeckt
Bei Friedhofsschändungen in Luxemburg bleiben viele Täter unentdeckt. Nach 23 von 26 untersuchten Fällen aus den Jahren 2015 bis 2025 konnte die Polizei keinen Täter identifizieren. Auch die jüngsten Fälle in Bettemburg und Hollerich beschäftigen die Ermittler.
Friedhofsschändungen beschäftigen die Polizei in Luxemburg. Viele Täter konnten bislang nicht identifiziert werden. Foto: Editpress/Alain Rischard
Bei 23 von 26 untersuchten Fällen von Friedhofsschändung zwischen 2015 und 2025 in Luxemburg konnten die Täter nicht identifiziert werden. In drei weiteren Fällen standen Personen unter Verdacht, zu einer Verurteilung kam es jedoch nicht. Das geht aus der Antwort von Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der ADR-Abgeordneten Tom Weidig und Dan Hardy hervor.
In der Nacht vom 3. auf den 4. August 2026 wurden auf dem Friedhof in Bettemburg 67 Gräber beschädigt. Dabei wurden unter anderem Kreuze, Christusfiguren und andere Ornamente entfernt. Bereits Mitte Juni waren auf dem Friedhof in Hollerich 108 Gräber von einem ähnlichen Vorfall betroffen. Dabei wurden unter anderem Gegenstände aus Bronze, Kupfer und Messing gestohlen.
Die Ermittlungen zu beiden Vorfällen dauern noch an. Deshalb könne die Regierung derzeit keine genaueren Angaben zu den Taten machen, schreibt Gloden. Nach Abschluss der Ermittlungen würden die Berichte an die zuständigen Justizbehörden weitergeleitet.
Fünf weitere Fälle seit September 2025
Die Vorfälle in Bettemburg und Hollerich sind Teil einer Reihe von Friedhofsschändungen, die die Polizei in Luxemburg registriert hat. Zwischen dem 1. September 2025 und dem 20. September 2026 wurden fünf weitere Fälle gemeldet: im Oktober 2025 in Merl und Ettelbrück sowie zwischen April und Juni 2026 auf dem Friedhof Notre-Dame auf dem Limpertsberg, in Hollerich und in Bettemburg.
Bereits für den Zeitraum von 2015 bis 2025 hatte die Regierung 30 Fälle aufgeführt. Hinzu kommt ein am 24. August 2025 gemeldeter Fall auf dem Friedhof Saint-Joseph in Esch, wie Gloden mitteilt. Somit summiert sich die Zahl der registrierten Fälle seit 2015 auf 36.
Nach den jüngsten Schätzungen des Gesundheitsministeriums gibt es in Luxemburg rund 380 Friedhöfe. Wie viele Gräber sich insgesamt auf ihnen befinden, wird statistisch nicht erfasst, schreibt Gloden.
Strafverschärfung bei religiösen Motiven möglich
Das Luxemburger Recht kennt keine eigenständige Kategorie für „antichristliche“ oder „antireligiöse“ Straftaten. Artikel 526 des Strafgesetzbuches stellt jedoch unter anderem die Zerstörung oder Beschädigung von Gräbern, Denkmälern und Grabsteinen unter Strafe. Je nach den Umständen können auch Bestimmungen über Diebstahl sowie über diskriminierende oder hassermotivierte Handlungen zur Anwendung kommen.
Ob eine Tat religiös oder weltanschaulich motiviert war, wird laut Gloden geprüft, wenn konkrete Hinweise auf ein solches Motiv vorliegen. In diesem Fall kann eine Strafverschärfung nach Artikel 80 des Strafgesetzbuches infrage kommen. Wird kein Täter identifiziert, lassen sich laut Gloden auch keine Schlussfolgerungen über mögliche Motive ziehen.
Keine staatliche Entschädigung vorgesehen
Die Gemeinde Bettemburg und die Stadt Luxemburg haben die betroffenen Personen nach Angaben des Ministers angeschrieben und über die Vorfälle informiert. Eine finanzielle Entschädigung durch den Staat ist grundsätzlich nicht vorgesehen, wenn Privatpersonen einen materiellen Schaden verursachen.
Weidig und Hardy wollten zudem wissen, wie die Regierung zu einer stärkeren Überwachung der Friedhöfe steht. Hintergrund sind Überlegungen der Stadt Luxemburg, Ettelbrück und der Gemeinde Bettemburg, Wachpersonal einzusetzen oder Kameras zu installieren. Laut Gloden liegt die Entscheidung darüber bei den Gemeinden. Für den Einsatz von Wachpersonal gelten die gesetzlichen Bestimmungen für private Sicherheits- und Überwachungstätigkeiten. Diese dürfen die Aufgaben der großherzoglichen Polizei nicht ersetzen.
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