Fleischersatzprodukte

Veggie-Burger: EU-Parlament bestätigt Entscheidung gegen Namensverbot

Veggie-Burger und Co. bleiben in der EU weiter erlaubt: Das Europaparlament bestätigt, dass vegetarische Ersatzprodukte gängige Fleischbegriffe wie Burger oder Schnitzel vorerst nutzen dürfen. Einige Bezeichnungen dürfen künftig hingegen nicht mehr angegeben werden.

Burger auf einem rustikalen Holzbrett, Symbol für unveränderte Lebensmittelnamen trotz künftiger Änderungen bei anderen Produkten

Burger bleibt Burger – bei anderen Lebensmitteln müssen Konsumenten sich allerdings auf künftige Namensänderungen einstellen Foto: Doreen Hassek/haupstadtkueche.blogspot.com/dpa-tmn

Vegetarische Ersatzprodukte dürfen gängige Namen wie Veggie-Burger oder Sojaschnitzel in der EU vorerst weiter tragen. Das Europaparlament bestätigte am Dienstag in Straßburg einen Kompromiss vom März, nach dem die Begriffe Burger, Schnitzel, Wurst und Nuggets nicht auf der schwarzen Liste landen. Auf Veggie-Produkten darf künftig aber nicht mehr Hühnchen oder Rindfleisch stehen, auch Begriffe wie Steak, Bacon, Leber oder Rippen sind verboten.

Der Vorschlag geht auf die französische Europaabgeordnete Céline Imart zurück, die nach eigener Aussage die Interessen französischer Rinderbauern schützen wollte. Verbraucherorganisationen sowie die deutsche Bundesregierung sprachen sich in den Verhandlungen gegen ein Verbot aus.

Die verabschiedete Regelung ist Teil einer Reform, mit der die EU auf Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern reagiert hatte. Sie sollte ursprünglich die Position der Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken und enthält dafür unter anderem Vorgaben für Verträge in der Milchindustrie.

Der Rat der 27 EU-Länder muss die Änderungen noch absegnen, sie gelten bis Ende des kommenden Jahres. Für die Zeit danach ist ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU fällig. Im Zuge der Neuauflage dürfte auch die Diskussion um Burger und Schnitzel erneut aufkommen.

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