Höflichkeitsbesuch

Papst Leo XIV. empfängt großherzogliches Paar im Vatikan

Großherzogliche Familie bei Audienz mit Papst Leo XIV in prunkvollem Empfangsraum

Die großherzogliche Familie erhält eine Audienz bei Papst Leo XIV. Foto: Simone Risoluti/Vatican Media/AFP

Großherzog Guillaume, begleitet von seiner Frau Stéphanie, ihren beiden Söhnen Charles und François sowie Luxemburgs Vizepremier- und Außenminister Xavier Bettel reisen am Freitag in den Vatikan. Dort standen bei ihrem inzwischen offiziell vierten Höflichkeitsbesuch seit Thronbesteigung Audienzen bei Papst Leo XIV. und bei dessen Staatssekretär Monsignore Pietro Parolin auf dem Programm, wie der großherzogliche Hof bereits am Montag mitteilte.

Papst Leo XIV. empfängt großherzogliches Paar im Vatikan
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Sowohl das Nachrichtenportal des Vatikans, Vaticannews, als auch der großherzogliche Hof und Xavier Bettel teilten auf ihren Instagram-Accounts jeweils ein Foto des Besuchs. Bei den Gesprächen im Staatssekretariat seien die guten diplomatischen Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Luxemburg zur Kenntnis genommen worden, schreibt Vaticannews. Zudem seien diverse Themen wie der soziale Zusammenhalt, die Bildung junger Menschen, die Wahrung der Würde des Lebens und der menschlichen Person sowie internationale Angelegenheiten besprochen worden.

Zuvor hatte der Großherzog bereits Belgien, Deutschland und die Niederlande besucht.

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Funfact: Garderobe

Großherzogin Stépahnies Kleidungswahl steht im Kontext einer kirchlichen Tradition. Bestimmten Frauen aus katholischen Königshäusern ist es gestattet, bei einer päpstlichen Privataudienz ein weißes Kleid und einen weißen Schleier bzw. eine weiße Mantilla zu tragen. Diese Tradition nennt sich „privilège du blanc“.
Traditionell sieht das Protokoll für päpstliche Audienzen nämlich vor, dass Frauen bei Papstaudienzen ein mindestens kniebedeckendes schwarzes Kleid mit langen Ärmeln oder einen entsprechend langen Rock mit Jacke sowie einen schwarzen Schleier zu tragen haben. Unter anderem die luxemburgische Großherzogin ist von dieser Regelung ausgenommen.

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