Von der Leyen kündigt an
Für Kinder tabu: EU-Kommission will Social Media erst ab 13
Schluss damit, dass Kinder am Handy daddeln? In der EU könnten soziale Netzwerke künftig erst ab dem Alter von 13 Jahren erlaubt sein. Was plant Brüssel?
Eine junge Frau liegt mit ihrem Handy auf der Couch und blickt auf das Display Foto: Elisa Schu/dpa
Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren beschränken. „Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter dem Alter von 15 Jahren“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im EU-Parlament in Straßburg. Worum es geht.
Heißt das, ein Social-Media-Verbot kommt?
Nein, das ist noch lange nicht beschlossene Sache. An diesem Donnerstag will von der Leyen einen Gesetzestext mit den Details des Vorschlags vorstellen. Anschließend müssen sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer damit befassen. Bis es zu einer Einigung kommt und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnten Monate oder sogar Jahre vergehen.
Was schlägt die EU-Kommission vor?
Eigene Konten auf TikTok, Snapchat, Instagram und Co. sollen für Kinder unter 13 Jahren nach von der Leyens Plänen komplett tabu sein. Die großen Plattformen sehen schon jetzt in ihren Geschäftsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Die Internetwächter in Brüssel kritisierten jedoch wiederholt, dass diese Altersgrenze nicht richtig durchgesetzt werde. Das soll sich durch die neuen Vorgaben ändern – die Plattformen sollen in die Pflicht genommen werden.
Die Beweislast solle umgekehrt werden, sagte von der Leyen: „Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind. Es geht nämlich nicht darum, dass unsere Minderjährigen auf soziale Medien zugreifen. Es geht darum, wann und in welchem Ausmaß wir sozialen Medien den Zugang zu Minderjährigen erlauben.“
Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche künftig nach von der Leyens Vorstellung etwas mehr: Dann sollen sie „Mini-Konten“ nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und zeitlicher Einschränkung.
Welche Sicherheitsvorgaben soll es geben?
Jugendliche ab 15 Jahren sollen dann auch auf soziale Medien zugreifen dürfen und eigene Konten haben können – falls das Design sicher ist. Dies müssten die Plattformen dann nachweisen.
Die EU-Kommission versteht unter „safety by design“ etwa, dass Social-Media-Plattformen keine suchtfördernden Algorithmen haben und Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos deaktiviert sind. Die Online-Angebote sollen demnach Sicherheitsvorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz grundsätzlich „verbaut“ haben. Auch Beschränkungen für Bildschirmzeiten oder andere Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zählen dazu.
Wie soll das praktisch funktionieren?
Bei der technischen Umsetzung der Alterskontrolle dürfte auch eine App der EU-Kommission eine große Rolle spielen. In der digitalen Brieftasche EUDI-Wallet soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich alle Nutzer beliebter Online-Angebote regelmäßig auf diese Weise ihr Alter verifizieren.