Das „Recht auf Vergessen“ im Netz

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(dpa)

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Die EU will Datenkraken Einhalt gebieten. Gelingen soll das mit europaweiten Regeln, darunter ein "Recht auf Vergessen" im Netz und kundenfreundlichere Privatsphäre-Einstellungen. Experten zweifeln jedoch, ob die Pläne tatsächlich den Datenschutz verbessern werden.

Persönliche Daten sollen in Europa besser geschützt werden. EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding hat am Mittwoch in Brüssel Vorschläge für neue Regeln für Unternehmen, Polizei und andere Behörden gemacht. „Die Bürger haben nicht immer das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben“, sagte Reding.

Um das zu ändern, will sie Bürgern ein „Recht auf Vergessen“ einräumen. Besonders ins Visier nimmt Reding soziale Netzwerke wie Facebook. Diese müssten Daten in Zukunft auf Wunsch ihrer Nutzers wieder löschen. Geschäftsbedingungen, die die Privatsphäre betreffen, müssen den Vorschlägen zufolge einfach und klar formuliert werden. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung dürfen Unternehmen nicht stillschweigend voraussetzen, sie muss ausdrücklich erteilt werden.

Unkomplizierte Auskunft

Reding hatte weiterhin vorgeschlagen, dass Internet-Anwender in Europa unkompliziert Auskunft erhalten sollen, was Online-Netzwerke oder der Versandhandel alles über sie wissen. Kunden, die den Anbieter wechseln, sollen ihre Daten ohne großen Aufwand übertragen können. Grundrechtekommissarin Reding plant, dass Bürger Beschwerden an die Aufsichtsbehörde ihres eigenen Landes richten können, auch wenn es um ein Unternehmen außerhalb der EU geht.

Denn auch für nicht-europäische Unternehmen sollen die neuen Regeln gelten, wenn sie in Europa Geschäfte machen – selbst wenn die Daten gar nicht in der EU verarbeitet werden. Die Gefahr, dass Nicht-EU-Konzerne ihre Niederlassungen aus Europa abziehen werden, sieht Reding nicht. „Dann sollen die das mal versuchen“, sagte die EU-Kommissarin dem Deutschlandradio Kultur. Damit verlören sie den größten westlichen Binnenmarkt und mit Europa „die größte Wirtschaft der Welt.“

Teure Verstöße gegen Datenschutz

Verstöße gegen Datenschutz-Vorgaben sollen die Übeltäter teuer zu stehen kommen. Vorgesehen sind Bußgelder bis zu einer Million Euro oder bis zu einer Höhe von zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Verhängen sollen sie die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Verstöße müssten Firmen von sich aus melden. Auch die Polizei oder die Justizbehörden, die sich mit Strafsachen beschäftigen, soll es europaweite Regeln geben.

Die neuen europaweiten Regeln könnten Einsparungen von 2,3 Milliarden Euro bringen, schätzt die EU-Kommission – zum Beispiel, weil Unternehmen nur noch mit der Datenschutzbehörde jenes EU-Landes zu tun haben, in dem sie ihren Hauptsitz haben.

Datenschutz-Regeln von 1995

Derzeit gelten in Europa Datenschutz-Regeln aus dem Jahr 1995. Diese werden nach Ansicht der EU-Kommission aber in den EU-Ländern zu unterschiedlich umgesetzt. Diese Unterschiede verursachten zusätzlichen Verwaltungsaufwand und kosteten Firmen jährlich 130 Millionen extra.

Die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission benötigen die Zustimmung von Europaparlament und EU-Staaten. Daher rechnen Experten damit, dass die Regeln erst in einigen Jahren in den Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgesetzt werden.