RegelnSportministerium stellt klar: Zwei Meter Abstand gelten auch für Betreuer

Regeln / Sportministerium stellt klar: Zwei Meter Abstand gelten auch für Betreuer
Bei mehr als drei Personen gilt im Sport: zwei Meter Abstand halten Foto: AFP

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Die Corona-Regeln im Sport haben in den letzten Wochen für Verwirrung gesorgt: Einige Beamte des Sportministeriums sollen ein paar* Gemeinden mitgeteilt haben, dass Betreuer sich nicht an die Zwei-Meter-Regel halten müssen, da diese ja eine Maske tragen würden. Dem ist nicht so, stellt das Sportministerium auf Nachfrage des Tageblatt klar.

Die Corona-Regeln im Sport sind eigentlich klar: In Gruppen, in denen mehr als zwei Personen zusammen Sport treiben, müssen zu jedem Zeitpunkt zwei Meter Abstand zwischen allen anwesenden Personen eingehalten werden. Ausnahmen gelten hier nur für Elitesportler, Profisportler und die verschiedenen Nationalteams. Das hat ein Sprecher des Sportministeriums auf mehrfache Nachfrage des Tageblatt klargestellt.

Dem Tageblatt wurde von Vereinsverantwortlichen und Gemeinden mitgeteilt, dass in den vergangenen Wochen teils widersprüchliche Informationen bezüglich der Abstandsregel im Umlauf waren. So habe ein Beamter des Sportministeriums behauptet, Trainer und Betreuer wären auch im Breitensport von der Zwei-Meter-Regel befreit, da diese durch das Tragen einer Maske ihre Sportler bereits genügend schützen würden. Eine solche Interpretation lassen die Gesetzestexte, die seit Januar 2021 in Kraft sind, jedoch nicht zu. In den Gesetzestexten – wie auch in den Rundschreiben des Sportministeriums und dem Informationsblatt auf www.sports.lu – wird nicht mehr zwischen Sporttreibenden und Betreuern unterschieden. 

Sportminister Dan Kersch (LSAP) hat am Mittwoch dem Tageblatt gegenüber bestritten, dass eine solche Information vonseiten des Sportministeriums herausgegeben wurde. „Es gibt nur ein paar Beamte, die im Austausch mit den Gemeinden stehen und die haben keine solche Information herausgegeben“, ist sich der Sportminister sicher.

Corona-Regeln im Sport

  • Pro Person muss eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern veranschlagt werden.
  • Zwei Personen können ohne Hygienemaßnahmen oder Abstandsregel zusammen Sport treiben.
  • Ab drei Personen (egal ob Sportler oder Trainer) gilt ein strikter Mindestabstand von zwei Metern.
  • Die maximale Anzahl an Personen, die zusammen Sport treiben dürfen, ist auf 100 Personen begrenzt. Dafür müssen dann 1.000 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
  • Elitesportler, Profisportler und die verschiedenen Nationalteams (Sportler und Betreuer) sind während der Sportaktivitäten von jeglichen Hygienemaßnahmen oder Abstandsregeln befreit.

*in einer ersten Fassung des Artikels stand „den Gemeinden“ wodurch der Eindruck entstehen konnte, dass damit alle Gemeinden gemeint waren. Das ist allerdings nicht der Fall. Damit keine Fehlinterpretation entstehen kann, wurde der Artikel nachträglich angepasst.