Luxemburg Lieferkettengesetz: Breite Zustimmung 

Luxemburg  / Lieferkettengesetz: Breite Zustimmung 
Besser geht es nicht: Die Initiatoren der „Initiative pour un devoir de vigilance“ sind überrascht über die positive Haltung der Bevölkerung  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das Interesse an Fragen wie „Wie und wo werden die Rohstoffe für das neue Mobiltelefon gewonnen, das ich mir zu Weihnachten wünsche?“ ist größer als gedacht. Das hat die TNS-Ilres-Umfrage zum Thema „Lieferkettengesetz für Luxemburg“ ergeben. Es soll Unternehmen per Gesetz in die Pflicht nehmen, bei ihren oft Tausende von Kilometern entfernten Lieferanten bessere Arbeits- und Umweltbedingungen durchzusetzen.

Jeder Akku eines Mobiltelefons enthält Tantal. Es ist auch aus Laptops, Elektronikgeräten oder Autos nicht mehr wegzudenken. Das Metall wird in der Demokratischen Republik Kongo abgebaut – oft unter fragwürdigen Bedingungen. Arbeitsrecht und -schutz spielen dort keine Rolle, ganz zu schweigen von den Umweltschäden. Um Tantal abbauen zu können, muss Regenwald gerodet werden. Fakten wie diese verstoßen gegen die Menschenrechte, über deren Einhaltung der UN-Menschenrechtsrat wacht.

Mit einem Lieferkettengesetz, das die Unternehmen in die Pflicht nimmt, bei ihren Rohstoff-Lieferanten bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen, könnte sich das ändern. Seit zwei Jahren kämpft die „Initiative pour un devoir de vigilance“ dafür, dass das für in Luxemburg ansässige Unternehmen gesetzlich geregelt wird. In der Initiative haben sich 17 bürgerschaftliche Organisationen zusammengeschlossen. Das Thema ist umso aktueller, weil sich Luxemburg für einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat bewirbt. Gewählt wird im Oktober 2021.

Eine von der Initiative beauftragte Umfrage bei TNS-Ilres fördert unerwartete und klare Ergebnisse zu dem Thema zutage. Demnach befürworten 92 Prozent der Befragten in Luxemburg ein solches Gesetz für die Unternehmen im Land. 93 Prozent wollen Umweltaspekte in ein solches Gesetz aufnehmen, um so Umweltschäden mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden. Wiederum 86 Prozent sagen, dass Luxemburg viel glaubwürdiger als Kandidat im UN-Menschenrechtsrat sei, wenn es bis dahin ein nationales Gesetz gäbe. 85 Prozent befürworten Entschädigungen, falls es zu Verstößen kommt. Sie sollen vor luxemburgischen Gerichten eingeklagt werden können.

„Schwarze Schafe“ öffentlich machen

Unter den 17 Organisationen, die sich in der Initiative zusammengeschlossen haben, ist auch der OGBL als Gewerkschaft und die NGO des OGBL. „Menschenrechte und Arbeitsrechte hängen zusammen und sind ein Thema für uns“, sagt Pitt Bach (32), OGBL-Zentralsekretär im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen, zum Engagement der Gewerkschaft. „Wir brauchen Transparenz und Mittel, um diese Sachen zu verfolgen.“ Das betrifft vor allem die von der Initiative geforderte öffentliche Liste der Unternehmen in Luxemburg, bei denen es zu Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette kommt.

Eine solche Liste befürworten übrigens 87 Prozent der Befragten. Befürchtungen, deshalb Standortnachteile zu haben, wie sie Wirtschaftspolitiker Initiativen wie diesen entgegenhalten, bestätigen sich bis jetzt nicht. Frankreich hat seit 2017 ein Lieferkettengesetz und den ersten großen Prozess. Die französische Umweltschutzorganisation „Les amis de la terre“ hat gegen den Ölgiganten Total Klage eingereicht. Seitdem 2006 im Murchison Falls National Park in Uganda Ölvorkommen entdeckt wurden, plant Total ein Megaprojekt in dem Gebiet. Insgesamt sollen mehr als 400 Brunnen gebohrt werden, aus denen etwa 200.000 Barrel Öl pro Tag gefördert werden. Für den Transport des Öls ist eine 1.445 km lange Pipeline geplant, die sich auf Gebiete in Uganda und Tansania auswirken wird. Als Investitionskosten kursiert die Zahl von rund zehn Milliarden Dollar, wie der Seite amisdelaterre.org zu entnehmen ist.

100.000 Menschen droht eine Umsiedelung – ohne klare Zusagen auf eine Entschädigung. Die „amis de la terre“ haben Total auf der Basis des Lieferkettengesetzes verklagt. In zwei Tagen, am 10. Dezember, soll das Berufungsgericht in Versailles eine endgültige Entscheidung fällen. Während des Verfahrens habe keine Firma Frankreich verlassen, heißt es von der Initiative. Sie plädiert nach wie vor dafür, dass es Spielregeln gibt, an die sich alle zu halten haben.

TNS-Ilres-Umfrage

Im Zeitraum zwischen dem 9. und 16. Oktober 2020 wurden 505 Einwohner Luxemburgs zum Für und Wider eines Lieferkettengesetzes befragt. Davon waren rund die Hälfte Frauen, die andere Hälfte Männer. 29 Prozent der Befragten waren jünger als 35 Jahre, 34 Prozent 55 Jahre alt und älter. 53 Prozent sind Luxemburger, 47 Prozent Ausländer. Mit 37 Prozent stammen die meisten der Befragten aus dem Süden des Landes, 20 Prozent stammen aus der Hauptstadt. 42 Prozent der Befragten sind beim Staat beschäftigt, 58 Prozent arbeiten in der freien Wirtschaft.

Filmtipp: Ökozid

Es ist das Jahr 2034: Die Folgen der Klimakatastrophe sind dramatisch. Dürre und Hochwasser vernichten die Lebensgrundlage von Millionen Menschen. Nach der dritten Sturmflut in Folge wurde der Sitz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag geräumt. In einem provisorischen Interimsgebäude in Berlin wird die Klimakatastrophe zum Gegenstand eines juristischen Verfahrens. Zwei Anwältinnen vertreten 31 Länder des globalen Südens, die ohne Unterstützung der Weltgemeinschaft dem Untergang geweiht sind. Sie stellen die Frage nach Verantwortung, fordern Schadenersatz und ein Recht der Natur auf Unversehrtheit, um ihr eigenes Überleben zu sichern. ARD-Mediathek, Erstausstrahlung am 18. November, verfügbar noch bis zum 18. Februar 2021. (Quelle: ARD, das Erste)

J.Scholer
8. Dezember 2020 - 17.00

Wenn diese 92% der Befürworter eines Lieferkettengesetzes auf App und Bytes , ihr elektronisches Spielzeug verzichten würden , wäre der Umwelt gedient. Bekanntlich gehört das digitale Netz, seine Anwendungen zu den größten CO2 Schleudern weltweit.

Nomi
8. Dezember 2020 - 13.51

Gesetzer dei' net iwerprei'fbar sinn, brauch een guer net ze machen ! Oder ass daat Bescdhaeftegungstherapie fir eis Politiker ! Dei' sollten eichter Wichteges an Netzleches machen !

B.G.
8. Dezember 2020 - 9.04

Wieder ein Gesetz der Unmöglichkeit ! Halten wir mal unsere bestehenden Gesetze ein.......