Luxemburg

Arbeitslose sollten sich als „Tänzerin, Stripperin und Escort“ bewerben – ADEM muss sich entschuldigen

Eine peinliche Angelegenheit für das Arbeitsamt ist nun zum politischen Thema geworden. Einer Tanzpädagogin wurde bei der Arbeitssuche verpflichtet, sich auf eine Stelle als „Tänzerin, Stripperin und Escort“ zu bewerben. In den sozialen Medien machte die Frau ihrem Unmut Luft. Auch einer zweiten Person wurde nahegelegt, sich auf die freie Stelle in einem Nachtclub in Ingeldorf zu bewerben. Das geht aus einer parlamentarischen Antwort hervor. Das Arbeitsamt hat sich mittlerweile für die Affäre entschuldigt. 

Zwei Personen wurde nahegelegt, sich auf eine freie Stelle in einem Nachtclub in Ingeldorf zu bewerben

Zwei Personen wurde nahegelegt, sich auf eine freie Stelle in einem Nachtclub in Ingeldorf zu bewerben Symbolfoto: Pixabay

Wer in Luxemburg mit Unterstützung der ADEM eine Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, muss nachweisen, dass er auch aktiv Anstrengungen unternimmt, eine passende Arbeit zu finden. Um die Arbeitssuche zu erleichtern, kann die ADEM, sollte ihr eine passende Stelle von einem Unternehmen gemeldet werden, den Arbeitssuchenden eine Meldeaufforderung („carte d’assignation“) schicken. Auf diese müssen die betroffenen Personen dann reagieren und eine Bewerbung für die Stelle einschicken. Sonst drohen ihnen Konsequenzen, wie das Aussetzen des Arbeitslosengelds oder eine einstweilige (normalerweise zweimonatige) Aussetzung ihres Dossiers, wenn sie kein Arbeitslosengeld kassieren.

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