Samstag15. November 2025

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Weniger Staaten vollstrecken Todesstrafe

Weniger Staaten vollstrecken Todesstrafe

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Jahr für Jahr verzichten nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International Länder auf die Todesstrafe - 2011 etwa Gabun und 2012 Lettland.

Allerdings würden weiterhin viele Todesurteile vollstreckt, berichtet Vorstandsmitglied Oliver Hendrich zum Welttag gegen die Todesstrafe am 12. Oktober. Er ist bei Amnesty in der Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe.

In wie vielen Ländern gibt es noch die Todesstrafe?

Hendrich: „Aktuell verzeichnet Amnesty International 97 Staaten oder Territorien, die die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben. In 8 weiteren Staaten ist die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft, und 35 weitere Länder sehen von der Vollstreckung von Todesurteilen in der Praxis ab. Aktuell wendet also eine Mehrheit von 140 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an. Demgegenüber stehen 58 Staaten, die weiterhin an der Todesstrafe festhalten. Im vergangenen Jahr haben von diesen 58 mindestens 20 Staaten Todesurteile vollstreckt – und zwar mindestens 676.“

In welchen Staaten werden die meisten Menschen hingerichtet?

Hendrich: „2011 hat Amnesty International besonders viele Hinrichtungen in China, im Iran, im Irak, aber auch im Jemen, Saudi-Arabien und den USA verzeichnet. Besonders in China werden viele Menschen hingerichtet. Allerdings ist es Amnesty International aufgrund der Geheimhaltungspolitik der Volksrepublik im Bereich der Todesstrafe nicht möglich, verlässliche Zahlen zu veröffentlichen. Wir gehen zwar davon aus, dass es dort Tausende Hinrichtungen gibt, können das aber nicht näher beziffern. Unsere konkrete Aufforderung an die chinesische Führung ist, diese Zahlen offenzulegen und im letzten Schritt die Todesstrafe komplett abzuschaffen.“

Für welche Straftaten wird die Todesstrafe verhängt?

Hendrich: „Ein Großteil der weltweit verhängten Todesurteile wird im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen verhängt. Es gibt aber auch in verschiedenen Ländern eine ganze Bandbreite von Delikten, die mit dem Tod bestraft werden können. Dazu gehören Delikte aus dem Bereich der Korruption, der Drogenkriminalität und des Terrorismus sowie Sittlichkeitsdelikte, dazu gehört etwa Ehebruch.“