Sarkozy in Polizei-Gewahrsam

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In der Affäre um die mutmaßliche Bestechung eines Top-Juristen ist der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy am Dienstag in Polizeigewahrsam genommen worden.

Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy ist am Dienstag wegen der Affäre um die mutmaßliche Bestechung eines Top-Juristen in Polizeigewahrsam genommen worden. Dies teilten Justizkreise in Paris der Nachrichtenagentur AFP mit. Sarkozy darf somit bis zu 24 Stunden festgehalten werden, dieser Zeitraum lässt sich anschließend gegebenenfalls um einen weiteren Tag verlängern.

Es ist das erste Mal in der französischen Landesgeschichte, dass ein früherer Staatschef von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde. Die Justiz geht dem Verdacht nach, dass Sarkozy zusammen mit seinem am Montag ebenfalls in Gewahrsam genommenen Anwalt Thierry Herzog versucht haben könnte, sich illegal Informationen aus einem laufenden Gerichtsverfahren zu beschaffen.

Neues Ermittlungsverfahren

Angezapfte Telefonate zwischen dem Ex-Präsidenten und Herzog brachten Ende Februar ein neues Ermittlungsverfahren wegen Bestechung und Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses ins Rollen. Nach Medienberichten unter Berufung auf diese Telefonate erklärte sich Sarkozy darin bereit, dem am Kassationsgerichtshof tätigen Top-Juristen Gilbert Azibert einen einflussreichen Posten in Monaco zu beschaffen. Im Gegenzug soll der leitende Staatsanwalt den Ex-Präsidenten über ein Verfahren um ihn unterrichtet und versucht haben, auf dieses Einfluss zu nehmen.

In dem Verfahren am Kassationsgerichtshof ging es um die im Zuge von Ermittlungen zur Bettencourt-Affäre beschlagnahmten Terminplaner Sarkozys. Dabei ging es um den Vorwurf illegaler Wahlkampfspenden für Sarkozy aus dem Vermögen der L’Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt. Ein Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy dazu wurde später aus Mangel an Beweisen eingestellt. Sarkozy, dem Ambitionen auf eine Rückkehr in die Politik nachgesagt werden, forderte seine Terminplaner zurück.

Der Kassationsgerichtshof entschied aber im März, dass er darüber nicht befinden könne. Nun darf die französische Justiz die Aufzeichnungen weiterhin auswerten, die Sarkozy auch in anderen Affären gefährlich werden könnten.