Luxemburger „Staatshilfe“ bei Amazon

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Luxemburg hat Amazon nach Einschätzung der EU-Kommission illegale Steuervorteile eingeräumt. Der Brief an die luxemburgischen Behörden wurde am Freitag veröffentlicht.

Bei der Praxis einer verbindlichen Steuerauskunft handele es sich um illegale „Staatshilfe“, hieß es in einem Brief der Kommission an die luxemburgischen Behörden, der am Freitag in Brüssel veröffentlicht wurde. Die EU-Kommission hatte im Oktober eine eingehende Untersuchung der Steuernachlässe Luxemburgs für den Onlinekonzern eingeleitet und legte nun ihre Begründung offen. Amazon hat seinen europäischen Sitz im Großherzogtum Luxemburg.

Luxemburg habe der Kommission sämtliche von ihr geforderten Informationen zukommen lassen, so das luxemburgische Finanzministerium in einer Mitteilung am Freitag. Unter anderem habe man der Kommission detaillierte Berichte über die Transfert-Preise zukommen lassen.

„Bedenken“ aus Brüssel

Konkret geht es um eine sogenannte Steuervorentscheidung der Luxemburger Behörden für die Konzerntochter Amazon EU S.à.r.l. aus dem Jahr 2003, die bis heute gilt. Brüssel habe „Bedenken“, dass die zu versteuernden Gewinne der europäischen Tochter in der Entscheidung „zu niedrig angesetzt sein könnten und Amazon dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird“, hieß es damals. Der damalige Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte, Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen dürften „keine Vorzugsbehandlung erhalten, die auf versteckte Beihilfen hinauslaufen“.

Die Kommission ermittelt auch zu den Steuerpraktiken von Starbucks in den Niederlanden und leitete Wettbewerbsfahren ein zur Besteuerung des US-Computerherstellers Apple in Irland sowie zur Behandlung einer Finanztochter des italienischen Autoherstellers Fiat in Luxemburg.

Das Ausnutzen günstiger Steuergesetzgebung an sich ist nicht verboten. Daher werden nicht die Firmen, sondern die Regierungen Luxemburgs, Irlands oder der Niederlande von Brüssel ins Visier genommen. Hebel ist das europäische Wettbewerbsrecht. Dieses verbietet grundsätzlich, dass der Staat bestimmten Firmen unter die Arme greift und anderen nicht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter müssen deshalb nachweisen, dass Firmen von den nationalen Behörden tatsächlich besser gestellt wurden als andere. Dies macht die Prüfung sehr aufwendig.