7300 an deutscher Grenze zurückgewiesen

7300 an deutscher Grenze zurückgewiesen

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Deutschland hat einem Medienbericht zufolge in diesem Jahr bereits rund 7300 Flüchtlinge an der Grenze zu Österreich zurückgewiesen.

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe) handelte es sich dabei um Menschen, die weder im Besitz der erforderlichen Reisedokumente waren noch Asyl beantragt haben.

Das waren zum Beispiel Flüchtlinge, die durch Deutschland in ein anderes Land weiterreisen wollten. Im Januar wurde demnach rund 5000 Flüchtlingen die Einreise verweigert. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (etwa 1200), Marokko (700), Iran (600), Syrien (500) und Irak (500). In den ersten drei Februarwochen wurden weitere 2300 Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen. Für diese gibt es noch keine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern.

Schengener Grenzkodex

Laut deutschem Bundesinnenministerium können Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes nicht erfüllen, im Einklang mit Artikel 13 des Schengener Grenzkodexes und Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie dort kein Asyl beantragen.

Zu den Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex gehört unter anderem der Besitz gültiger Reisedokumente und Visa, sowie der Besitz ausreichender finanzieller Mittel.