Nach „OpenLux-Affäre“
Zwei Drittel der gemeinnützigen Vereine noch nicht im Transparenzregister eingetragen – Strafen drohen
Das „Registre des bénéficiaires effectifs“ ist nach wie vor unvollständig. Nicht nur von etlichen Luxemburger Unternehmen, sondern auch von gemeinnützigen Vereinen fehlen noch Angaben. Dabei ist die Frist zur Eintragung seit September 2019 abgelaufen. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Sam Tanson auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Paul Galles hervor. Letzterer hatte Tanson unter anderem gefragt, ob sie die den gemeinnützigen Vereinen (ASBL) nun drohenden Strafen für verhältnismäßig halte.
Bis Ende 2020 hätten sich insgesamt 88 Prozent der „Wirtschaftseinheiten“ in Luxemburg ordnungsgemäß in das Transparenzregister eingetragen, schreibt Justizministerin Sam Tanson am Mittwoch Montage: Frank Goebel/Editpress
Erst zwei Drittel der gemeinnützigen Vereine in Luxemburg haben sich gemäß der Richtlinien in das „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) eingetragen. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) auf eine parlamentarische Frage von hervor, die der Abgeordnete Paul Galles Anfang Februar stellte. Galles machte darauf aufmerksam, dass aufgrund fehlender oder fehlerhafter Eintragungen ins RBE nun die ersten gemeinnützigen Vereine von der Staatsanwaltschaft vorgeladen würden. In den Vorladungen stehe, dass die betroffenen Organisationen „Strafen von bis zu 1,25 Millionen Euro“ riskieren würden. Der CSV-Politiker unterstrich, dass die Vereine mit wohltätigem Zweck „andere Sorgen hätten, als administrativen Tätigkeiten nachzugehen“. Die Lücken im Transparenzregister standen derweil jüngst im Zusammenhang mit der „OpenLux-Affäre“ in Kritik. Doch zunächst: Was ist das RBE?