Immigration483 Asylbewerber haben 2021 bisher einen Flüchtlingsstatus in Luxemburg erhalten

Immigration / 483 Asylbewerber haben 2021 bisher einen Flüchtlingsstatus in Luxemburg erhalten
Die „Direction de l’immigration“ an der route d’Arlon in Luxemburg Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Mit bislang 483 stattgegebenen Anträgen 2021 haben ebenso viele Asylsuchende in diesem Jahr in Luxemburg endgültig Zuflucht gefunden. 175 Schutzsuchenden wurde der Antrag verwehrt, in einem Fall wurde der Flüchtlingsstatus wieder aberkannt. Das gibt das Außenministerium in einer Pressemitteilung bekannt.

594 Menschen haben in den ersten sieben Monaten des Jahres 2021 einen Antrag auf internationalen Schutz in Luxemburg gestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Außenministeriums hervor. Das sind 57 mehr als im selben Zeitraum vor einem Jahr. Die Zahlen des Vorjahres sind allerdings stark von der Corona-Pandemie geprägt. In den Monaten April bis August hatten lediglich 251 Menschen einen Asylantrag in Luxemburg eingereicht – 2019 waren es im gleichen Zeitraum 1.006 Personen, die im Großherzogtum Schutz gesucht haben. Auch für das Jahr 2021 wurden in den ersten fünf Monaten lediglich 383 Schutzanträge registriert – was ebenfalls deutlich unter der Anzahl an Anträgen (939) liegt, die 2019 von Januar bis Mai verbucht wurden.

101 Personen haben im Monat Juli einen Asylantrag eingereicht. Das unter den Asylsuchenden meist vertretene Herkunftsland ist Syrien (43), gefolgt von Eritrea (23), Afghanistan und Sudan (beide fünf). Insgesamt wurden für das Jahr 2021 die meisten Schutzanträge von Geflüchteten aus Syrien (203) gestellt, die damit etwas mehr als ein Drittel der gestellten Anträge in Luxemburg darstellen. Eritrea liegt auch hier auf Platz zwei mit 145 Aufnahmegesuchen, gefolgt vom Sudan (36) und Afghanistan (28).

Status des subsidiär Schutzberechtigten

Als subsidiär Schutzberechtigter gilt jeder, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, jedoch stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden bei seiner Rückkehr in sein Herkunfts- oder Aufenthaltsland zu erleiden. Als ernsthafter Schaden werden die Todesstrafe, Folter oder eine lebensbedrohliche Situation im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts definiert. (Quelle: MyGuichet.lu)

In 483 Fällen wurde den Asylanträgen in Luxemburg im Jahr 2021 stattgegeben, 55 Personen erhielten den Status des subsidiären Schutzberechtigten. In insgesamt 175 Fällen wurde den Bewerbern der Flüchtlingsstatus verwehrt, in 138 Fällen sah sich die „Direction de l’immigration“ nicht zuständig für den Schutzantrag. 20 Anträge wurden als unzulässig klassiert – aus dem gleichen Grund wurden auch sechs Folgeanträge abgelehnt. In einem Fall wurde der Flüchtlingsstatus wieder aberkannt. In 43 Fällen sind Asylbewerber wieder in aus Luxemburg abgewandert, 14 Personen wurden von den Luxemburger Immigrationsbehörden abgeschoben.

84 Menschen wurden nach dem Dublin-Verfahren aus Luxemburg wieder in das Erstaufnahmeland des Flüchtenden transferiert. Nach dem gleichen europäischen Verteilungsprinzip wurden 29 Personen wieder nach Luxemburg gebracht.