Teil 1: Blick über die SchulterWie eine Schülerin den Schnelltest macht

Teil 1: Blick über die Schulter / Wie eine Schülerin den Schnelltest macht
Nach dem Auspacken des Testkits schreibt die Schülerin ihren Namen auf die Karte des Schnelltests Foto: Editpress/Eric Rings

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Wer in der Nase bohren kann, kann auch den Schnelltest selber machen, heißt es in der Videobotschaft des Bildungsministeriums zum neuen Antigen-Test in der Schule. Seit dieser Woche können sich sämtliche Schüler aus Luxemburgs Bildungseinrichtungen einmal die Woche selber auf Covid-19 testen. In diesem 1. Teil hat das Tageblatt einer Schülerin beim Testen über die Schulter geschaut. Wie funktionieren diese Tests eigentlich? Ist die Entnahme wirklich so einfach? Was sagen die Eltern dazu? 

„Wann s de dat kanns“ (Schüler bohren in der Nase), „kanns de och dat hei“ (Schüler drehen ein verlängertes Wattestäbchen in der Nase), heißt es im Erklärvideo des Bildungsministeriums zum Schnelltest. Elina besucht die erste Klasse und hat vergangene Woche einen solchen Test zum Probieren mit nach Hause bekommen. Bevor sie den Test zusammen mit ihren Eltern aus der Verpackung nimmt, schaut sie sich das Video an, das eher wie ein Werbespott anmutet. „Der Test ist schnell gemacht und tut nicht weh“, heißt es weiter. Elina ist ziemlich aufgedreht. Sie will den Test sofort machen.

Nach dem Öffnen der Verpackung schreibt sie, wie vorgegeben, ihren Vornamen auf die Testkarte. Danach entnimmt sie das Wattestäbchen, das etwas länger ist als jenes zum Ohrenputzen, und fügt es in die Nase ein. Die Eltern achten darauf, dass sie die geforderten zwei Zentimeter einhält. Nicht zu tief, aber tief genug. Anschließend dreht sie das Stäbchen fünfmal an der inneren Nasenwand entlang. Es folgt die gleiche Prozedur im anderen Nasenloch. Damit ist die eigentliche Entnahme abgeschlossen. Das Stäbchen zieht sie aus der Nase und legt es in die dafür vorgesehene Einbuchtung in die Testkarte hinein. Aus dem beiliegenden Fläschchen lässt die Schülerin sechs Tropfen Flüssigkeit auf die Watte tröpfeln. Danach dreht sie das Stäbchen zweimal nach links und zweimal nach rechts. Elina klappt die Testkarte zu und muss nun 15 Minuten warten.

Nach zwei Minuten schaut die Schülerin auf die Karte. Diese zeigt einen Strich an. Das bedeutet: negatives Testresultat, also kein Covid. Der Vater erklärt ihr, dass die 15 Minuten noch nicht um sind und das Resultat noch nicht das definitive sei. Doch auch nach der vorgegebenen Viertelstunde zeigt die Karte immer noch einen Strich an. Bei zwei Streifen wäre Elina positiv gewesen. Die Frage des Vaters, ob es wehgetan hat oder unangenehm war, verneint Elina. Alles in Ordnung.

Eltern müssen positive Schüler umgehend abholen

Die Eltern haben zusammen mit der Testkarte auch eine Einverständniserklärung von der Lehrerin bekommen, die sie unterschreiben können. Das Einverständnis gilt allerdings nicht nur fürs Testen in der Schule, sondern verpflichtet die Eltern auch dazu, bei einem positiven Testresultat unverzüglich die „Inspection sanitaire“ sowie die Schule darüber in Kenntnis zu setzen. Erfolgt ein positiver oder negativer Test in der Schule, hat diese das Recht, das Resultat der „Inspection sanitaire“ mitzuteilen. Ab dieser Woche werden die Tests nur noch in der Klasse durchgeführt. Im optimalen Fall sollte jeden Tag ein Fünftel der Klasse durchgetestet werden. Es ist aber auch möglich, die Tests anders zu organisieren, beispielsweise alle Schüler an einem bestimmten Tag zu testen.

Diese Eltern ziehen es vor, den Selbsttest einmal die Woche unter ihrer eigenen Aufsicht zu Hause machen zu können. Sie wollen nicht, dass sich ihr Kind das Stäbchen alleine in die Nase steckt, wenn sie nicht dabei sind. Doch diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen.

Alain Massen, Präsident der Nationalen Elternvertretung

Was aber passiert, wenn ein Schüler in seiner Klasse positiv getestet wird? Auch dieser Fall wird in der Einverständniserklärung genau erläutert. Der betroffene Schüler wird unverzüglich von seiner Gruppe weggeführt und bekommt eine FFP2-Maske ausgehändigt, die er anziehen muss. Danach werden sofort die Eltern benachrichtigt und aufgefordert, ihr Kind so schnell es geht in der Schule abzuholen. In der Zwischenzeit wird eine spezielle dafür vorgesehen Aufsichtsperson, die ebenfalls eine FFP2-Maske tragen muss, das Kind betreuen. Die Schule setzt sich mit der „Inspection sanitaire“ in Verbindung, welche die notwendigen Maßnahmen anordnet. Hat sich nur ein Teil der Klasse an jenem Tag selber getestet, dann müssen sich im Falle eines positiven Resultates auch alle anderen Schüler an dem Tag einem Selbsttest unterziehen. Der positiv getestete Schüler bekommt zudem eine „Ordonnance“ für einen PCR-Test.

Nach 15 Minuten zeigt der Test nur einen Streifen an. Das Resultat ist negativ.
Nach 15 Minuten zeigt der Test nur einen Streifen an. Das Resultat ist negativ. Foto: Editpress/Eric Rings

Alain Massen, Präsident der Nationalen Elternvereinigung, sagt gegenüber dem Tageblatt, dass er es gut findet, dass der Test auf freiwilliger Basis stattfindet. Viele Eltern würden allerdings die Einverständniserklärung nicht unterschreiben, sagt er. Nicht weil sie gegen das Testen an sich seien, sondern weil sie nicht wollen, dass ihre Kinder das selber in der Klasse tun. „Diese Eltern ziehen es vor, den Selbsttest einmal die Woche unter ihrer eigenen Aufsicht zu Hause machen zu können. Sie wollen nicht, dass sich ihr Kind das Stäbchen alleine in die Nase steckt, wenn sie nicht dabei sind. Doch diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen“, so Massen. Das Bildungsministerium bestätigt auf Tageblatt-Nachfrage, dass sich Schüler seit dieser Woche ausschließlich in ihrer Klasse testen können. Die Strategie sehe dies so vor: „In der ersten Woche haben wir den Schülern die Schnelltests mit nach Hause gegeben, damit sie sich damit vertraut machen können“, so die Pressesprecherin des Bildungsministeriums. „Auf diese Weise bekamen auch die Eltern die Gelegenheit, sich den Ablauf des Tests anzuschauen, bevor sie ihr Einverständnis dazu unterschreiben.“

Kein Homeschooling für Testverweigerer

Eine Mutter von zwei Schülern aus der Grundschule zeigt sich gegenüber dem Tageblatt besorgt. Sie habe die Einverständniserklärung unterschrieben, da sie den bestmöglichen Schutz für ihre beiden Kinder und deren Mitschüler möchte. Doch einige Eltern hätten nicht unterschrieben. Auch würden diese ihre Kinder nach einer Einladung nicht zum Large Scale Testing schicken. Die Mutter fragt sich, was mit jenen Schülern passiert: „Müssen diese Kinder nicht ins Homeschooling, da sie nicht durch Tests überwacht werden und möglicherweise als potenzielle Träger des Virus gelten können?“

Müssen diese Kinder nicht ins Homeschooling, da sie nicht durch Tests überwacht werden und möglicherweise als potenzielle Träger des Virus gelten können?

Mutter von zwei Schülern

Wir haben die Frage ans Bildungsministerium weitergeleitet. Dort heißt es, dass die Schnelltests ein Element der Teststrategie seien und diese neben anderen Testmaßnahmen wie das Large Scale Testing und vor allem den Tests nach dem Ende jeder „Mise à l’écart“ und jeder Quarantäne durchgeführt werden. „Der Stufenplan sieht vor, dass sobald mindestens ein positiver Fall in einer Klasse auftritt, diese nach der ,Mise à l’écart‘ beziehungsweise der Quarantäne integral getestet wird“, so die Pressesprecherin. „Im Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Testmaßnahmen kommt in der Luxemburger Schule eine breitgefächerte Testvorrichtung zum Einsatz, welche den Risikofaktor möglichst verringert.“

Teil 2 folgt am Donnerstag

In diesem ersten Teil hat das Tageblatt einer Schülerin beim Schnelltest über die Schulter geschaut, den Standpunkt von Eltern eingefangen und mit dem Präsidenten der Nationalen Elternvertretung, Alain Massen, über den Einsatz von Schnelltests in der Schule gesprochen. Im zweiten Teil (Donnerstagsausgabe) werden wir uns mit Claude Muller, Virologe am LIH (Luxembourg Institute of Health), über die Sinnhaftigkeit und Zuverlässigkeit von Schnelltests unterhalten.

Charel HILD
28. April 2021 - 7.32

Das Rauchen ist in Schulen verboten. Bergründung: Gefährdung der eigenen Person und der Mitmenschen. Rauchen wirkt ansteckend in Schülergruppen. Wieso ist es dann nicht verboten, ohne negativen Test in die Schule zu gehen?