Luxemburg-Stadt

„Wahrscheinlich verfassungswidrig“: Chamber veröffentlicht Bericht zum Bettelverbot

Das sogenannte Bettelverbot in Luxemburg-Stadt stimmt wahrscheinlich nicht mit dem überein, was in der Verfassung verankert ist. Zu der Feststellung kommt ein wissenschaftliches Team der Chamber, das für die Abgeordneten wichtige Informationen zu komplexen Themen zusammenträgt.

Mit unabhängigem und kritischem Blick recherchiert ein wissenschaftlicher Stab bei der Chamber seit 2021 alle Informationen, die die Abgeordneten zur Diskussion über komplexe Themen benötigen

Mit unabhängigem und kritischem Blick recherchiert ein wissenschaftlicher Stab bei der Chamber seit 2021 alle Informationen, die die Abgeordneten zur Diskussion über komplexe Themen benötigen Foto: Editpress/Julien Garroy

Ruhig ist es um das umstrittene Bettelverbot geworden, das seit fast einem halben Jahr in Luxemburg-Stadt gilt. Nun aber erhalten Gegnerinnen und Gegner des Verbots Rückendeckung. Denn: Ein wissenschaftlicher Stab der Chamber hat das Verbot auf kommunalem Niveau unter die Lupe genommen und kommt zum Entschluss, dass die Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg mit dem umstrittenen Artikel 42 zum Bettelverbot „wahrscheinlich verfassungswidrig“ ist. 

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

NATO-Ziel

Luxemburg will Militärausgaben schrittweise bis 2029 erhöhen

Diplomatie

Warum Luxemburg und Kasachstan mehr gemeinsam haben als man denkt

Rede zur Lage der Nation

CSV-Premier Luc Frieden appelliert an das Nationalbewusstsein