JustizreformVerjährungsfristen für Sexualverbrechen und Gewaltdelikte werden wahrscheinlich verlängert 

Justizreform / Verjährungsfristen für Sexualverbrechen und Gewaltdelikte werden wahrscheinlich verlängert 
Eine Aktivistin hält ein Schild hoch, auf dem steht: „Stillschweigen heißt nicht gleich Zustimmung“ Symbolbild: AFP

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Die Abteilung „Protection de la jeunesse et infractions à caractère sexuel“ der Polizei hat 2019 in 882 Fällen sexueller Gewalt ermittelt. Das schreibt Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage.

882 Fälle sexueller Gewalt hat die Polizei im Jahr 2019 behandelt. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Frage hervor. Seit dem 1. August behandelt diese Abteilung auch Fälle sexueller Gewalt an Minderjährigen. Die Verjährungsfrist für Sexualdelikte und Gewaltdelikte soll ebenso überarbeitet werden und wird mit großer Wahrscheinlichkeit verlängert. Die Verjährungsfrist bei Delikten an Minderjährigen beginnt erst, wenn diese die Volljährigkeit erreichen.

Im Bereich der Prävention arbeitet die Regierung eng mit der Plattform Bee Secure zusammen. Zusammen mit dem „Ombudscomité fir d’Rechter vum Kand“, der „Association luxembourgeoise de pédiatrie sociale“, dem „Service médico-scolaire“ wurden Guidelines ausgearbeitet, um sexuelle Misshandlung schneller zu erkennen und über die nötigen Folgeschritte aufzuklären. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium die „Journée des droits de l’enfant“ organisiert, die die Bevölkerung auch über sexuellen Missbrauch aufklären soll.

Zum Thema sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen können Sie unser Interview mit dem Kannerjugendtelefon lesen.