Justizreform
Verjährungsfristen für Sexualverbrechen und Gewaltdelikte werden wahrscheinlich verlängert
Die Abteilung „Protection de la jeunesse et infractions à caractère sexuel“ der Polizei hat 2019 in 882 Fällen sexueller Gewalt ermittelt. Das schreibt Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage.
Eine Aktivistin hält ein Schild hoch, auf dem steht: „Stillschweigen heißt nicht gleich Zustimmung“ Symbolbild: AFP
882 Fälle sexueller Gewalt hat die Polizei im Jahr 2019 behandelt. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Frage hervor. Seit dem 1. August behandelt diese Abteilung auch Fälle sexueller Gewalt an Minderjährigen. Die Verjährungsfrist für Sexualdelikte und Gewaltdelikte soll ebenso überarbeitet werden und wird mit großer Wahrscheinlichkeit verlängert. Die Verjährungsfrist bei Delikten an Minderjährigen beginnt erst, wenn diese die Volljährigkeit erreichen.