LGBTQIA+

Verbot geschlechtsangleichender OPs bei intergeschlechtlichen Minderjährigen ist kniffliger als gedacht

Luxemburg will geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlichen Minderjährigen verbieten. Das scheint jedoch leichter gesagt als getan, wie Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage darlegt.

Bei einem Treffen mit Experten waren sich alle einig: Die Operationen sollen verboten werden. Unklar bleibt jedoch, welche spezifischen Eingriffe unter dieses Verbot fallen würden.

Bei einem Treffen mit Experten waren sich alle einig: Die Operationen sollen verboten werden. Unklar bleibt jedoch, welche spezifischen Eingriffe unter dieses Verbot fallen würden. Foto: Pixabay

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Kinder geboren werden, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich zugeordnet werden können. Sie werden als intergeschlechtlich (früher geläufiger, heute seltener: intersexuell) bezeichnet. Es kann vorkommen, dass dann chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsorganen dieser Kinder durchgeführt werden. Diese Eingriffe sind jedoch umstritten. Dr. Erik Schneider von der Vereinigung „Intersex & Transgender Luxembourg“ hatte 2020 gegenüber l’essentiel gesagt: „Der vorherrschende Diskurs sagt, dass diese Operationen nicht mehr stattfinden müssen, aber es gibt kein Gesetz, das dies garantiert. Es geht darum, Minderjährige zu schützen, die noch nicht in der Lage sind, sich zu entscheiden.“ Der Arzt betonte, dass Intergeschlechtlichkeit keine Krankheit ist. Es sind seltene Fälle, aber er fände es „inakzeptabel, ein gesundes Baby zu operieren“.

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