Regierungskulissen / Strengere Ethik-Regeln für Minister sollen für Transparenz sorgen

Sollen endlich Licht ins Dunkle bringen: die neuen Transparenzregeln des Staatsministeriums (Symboldbid: AFP)
Ein neuer Deontologiekodex für Luxemburgs Regierungsmitglieder soll für Transparenz sorgen. Eingeführt werden Fortbildungskurse zu Ethik und Integrität sowie ein Lobby- und ein Vermögensregister für die jeweiligen Regierungsmitglieder. Angaben des Staatsministeriums zufolge sollen diese auch schon in der jetzigen Legislaturperiode Anwendung finden.
Ein lange gefordertes Lobbyregister, Auskünfte zur Vermögens- und Verschuldungssituation der Regierungsmitglieder sowie Fortbildungskurse in puncto Ethik und Integrität: Der neue Deontologiekodex für Regierungsmitglieder, der per großherzoglichem Erlass eingeführt wird, birgt einige Neuerungen, die das Tageblatt für Sie aufgeschlüsselt hat. Bereits ab dem 1. Mai sollen entsprechende Register öffentlich zugänglich auf der Internetseite der Regierung erscheinen.
Angaben zur Vermögens- und Verschuldungssituation
Regierungsmitglieder müssen zukünftig die Gesamtheit der bezahlten Tätigkeiten, die sie in den zehn Jahren vor ihrer Ernennung ausgeübt haben, offenlegen. Das Gleiche gilt für ihrer Ehe- und eingetragenen Lebenspartner. Finanzielle Beteiligungen in Form von Aktien oder Wertpapieren müssen ebenfalls dem Ethikkomitee gemeldet werden – Geldanlagen in Investmentfonds fallen jedoch nicht unter die Auskunftspflicht, da diese keine direkte Kapitalbeteiligung an Unternehmen darstellen würden. Diese Liste soll an das Ethikkomitee weitergeleitet werden, das über eventuelle Interessenkonflikte berät. Innerhalb von zehn Tagen würde ein entsprechendes Gutachten verfasst und dem Premierminister zukommen gelassen. Die Liste der Vermögens- und Verschuldungssituation der einzelnen Regierungsmitglieder sowie das Gutachten des Ethikkomitees sollen ab dem 1. Mai auf der Internetseite der Regierung öffentlich zugänglich sein.
Zündstoff dürften aber vor allem die Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Immobilienbesitzes der Regierungsmitglieder bergen. So steht im Text, dass „Immobilien, die den Regierungsmitgliedern nicht zu Wohnzwecken dienen und die nicht unentgeltlich einem Familienmitglied bis einschließlich zum zweiten Grad zu Wohnzwecken dienen, sowie Anteile an Immobiliengesellschaften“ zwar dem Ethikrat mitgeteilt werden müssen – publiziert werden sollen diese Informationen jedoch nicht. „Diese Informationen sind im Kataster schon öffentlich zugänglich“, schreibt das Staatsministerium auf Anfrage des Tageblatt. „Neu ist jedoch, dass diese dem Ethikkomitee vorgelegt werden müssen.“
Inmitten einer Wohnungsbaukrise, in der sich die Immobilie zum Spekulationsobjekt Nummer eins in Luxemburg entwickelt hat, scheint ein solches Vorgehen widersprüchlich, da die Liste vor allem für Transparenz sorgen soll, wie es in der Begründung heißt.
So heißt es in dem Text: „Die Transparenz über die bezahlten und beruflichen Tätigkeiten der Regierungsmitglieder, ihrer Ehegatten oder Partner, die individualisierten finanziellen Beteiligungen sowie das Immobilienvermögen und die Verschuldungssituation der Regierungsmitglieder gegenüber dem Ethikkomitee.“
Lobby-Register
Zukünftig soll die Luxemburger Regierung ein Lobbyregister haben, in dem alle Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und anderen Personen oder Interessengruppen aufgeführt werden sollen. Der neue Deontologiekodex verlangt, dass dann alle Personen genannt werden,
- die angeben, entweder im Interesse eines anderen zu handeln, der sie gegen Entgelt beauftragt hat;
- oder im Interesse eines anderen handeln, der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und sie gegen Entgelt beauftragt hat;
- oder im Interesse eines Vereins, einer Berufsgewerkschaft, einer Berufskammer, einer Nichtregierungsorganisation, einer Denkfabrik, einer Forschungseinrichtung, einer akademischen Einrichtung, einer Religionsgemeinschaft, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung, die ihre Tätigkeit in einem wettbewerbsorientierten Sektor gemäß den Regeln des Privatrechts ausübt.
Lediglich Versammlungen zu administrativen Verwaltungszwecken, die Teilnahme an Schlichtungs- oder Vermittlungsaktivitäten und Treffen, die im Rahmen des sozialen Dialogs stattfinden, müssen nicht öffentlich gemacht werden.
Im Register sollen Datum und Uhrzeit der Unterredung, die anwesenden Regierungsmitglieder, Name und Vorname der anwesenden Interessenvertreter sowie genaue Angaben zu Firmennamen als auch deren Eintragung im Handelsregister. Auch muss die von den Interessenvertretern erläuterte Position zu gesetzgeberischen oder regulatorischen Texten explizit genannt werden. Das Lobbyregister soll ab dem 1. Mai und bis zu drei Monate nach Ende der Legislaturperiode öffentlich auf der Internetseite der Regierung zugänglich sein. Danach sollen die Informationen für fünf Jahre abgespeichert werden.
Fortbildung für Regierungsmitglieder
Regierungsmitglieder müssen zukünftig spätestens drei Monate nach ihrer Ernennung an einer Fortbildung zu den neuen Deontologieregeln teilnehmen. In dem Kurs sollen die Regierungsmitglieder unter anderem auch über die Rechte und Pflichten der Regierung aufgeklärt werden. Ethik und Integrität wie auch der Kampf gegen Korruption sollen weitere Bestandteile der Fortbildung sein. Die entsprechende Präsenzbescheinigung soll vom Staatsministerium an das Ethikkomitee weitergeleitet werden.
Wie die Fortbildungskurse genau aussehen und wer sich für diese verantwortlich zeichnet, ist noch nicht bekannt. „Die Inhalte befinden sich derzeit noch in der Ausarbeitung“, schreibt die Presseabteilung des Staatsministeriums gegenüber dem Tageblatt. „Die Fortbildungsleiter werden erst noch bestimmt.“
Bezahlte Nebenbeschäftigungen
Regierungsmitglieder dürfen außerhalb ihres Gehaltes keine Vergütung für ihre Tätigkeiten erhalten – es sei denn, sie spenden das Geld. In diesem Fall müssen sie den Ethikrat über die Transaktion informieren. Die Mitglieder der Regierung dürfen bei Amtsantritt auch in keinem Verwaltungsrat sitzen. Positionen wie Ehrenpräsident in einem Verein bleiben jedoch weiterhin erlaubt.
Geschenke an Regierungsmitglieder
Regierungsmitglieder dürfen bei der Ausübung ihres Amtes Geschenke und Bewirtungsangebote annehmen, falls:
- sie den „diplomatischen Gepflogenheiten“ und Höflichkeitsregeln entsprechen.
- Regierungsmitglieder dadurch nicht bei der Entscheidungsfindung beeinflusst werden.
- sie den Wert von 150 Euro nicht übersteigen.
Sollte es nicht möglich sein, ein Geschenk, das diesen Kriterien nicht entspricht, abzulehnen, muss es beim Generalsekretariat des Regierungsrats abgegeben werden. Falls ein Geschenk – oder mehrere innerhalb eines Jahres – den Wert von 100 Euro übersteigen, müssen alle Gegenstände und Dienstleistungen registriert werden. Dieser Registereintrag muss spätestens nach zwei Wochen öffentlich zugänglich sein. Regierungsmitglieder dürfen auch noch weiterhin Geschenke als Privatpersonen annehmen, falls sie aus ihrem gewöhnlichen unmittelbaren Umfeld stammen und sie nicht den Anschein erwecken könnten, dass es mit ihren Aufgaben als Politiker in Zusammenhang steht.
Nach der Amtszeit
Während der ersten zwei Jahre nach Beendigung ihres Amtes ist es ehemaligen Regierungsmitgliedern untersagt:
- nicht veröffentlichte Informationen, die sie während ihrer Amtszeit erhalten haben, beruflich zu verwenden
- ehemalige Arbeitskollegen der Regierung zu beeinflussen
- einen neuen Job im privaten Sektor anzunehmen, ohne den Ethikrat zu informieren
Der Ethikrat veröffentlicht die neue berufliche Tätigkeit des Ex-Regierungsmitgliedes auf der Internetseite der Regierung. Sollte das ehemalige Regierungsmitglied in einem Wirtschaftsbereich arbeiten wollen, der in seinen vorherigen Zuständigkeitsbereich fällt, muss er das dem Ethikrat mindestens einen Monat im Voraus mitteilen.
Dieser kann von der Tätigkeit abraten oder Rahmenbedingungen vorschlagen, um einem möglichen Interessenskonflikt entgegenzuwirken. „Falls der ehemalige Minister die Stellungnahme des Ausschusses nicht befolgt, kann der Ethikausschuss seine Stellungnahme ganz oder teilweise veröffentlichen“, steht im neuen Deontologiekodex.
Die Causa Krecké-Schneider
Der neue Kodex geht auch auf die Frage ein, für welche Firmen ein Regierungsmitglied nach der Amtszeit arbeiten darf. Ein Punkt, mit dem die beiden Ex-Minister Jeannot Krecké und Etienne Schneider, die in Führungsgremien von mit Russland verbundenen Firmen saßen, Ende Februar konfrontiert wurden. Mit dem Einmarsch der russischen Truppen wurden Rücktrittsforderungen laut. Schneider war Verwaltungsratsmitglied der russischen Firma Sistema, Krecké saß als Vorsitzender im Verwaltungsrat der East-West United Bank. Die beiden verteidigten sich zunächst. „Wir machen hier keine Geschäfte mit Russland, sondern wir versuchen, dafür zu sorgen, dass eine Luxemburger Bank weiterbestehen kann, dass deren Leute ihren Job nicht verlieren“, sagte Schneider am 27. Februar gegenüber RTL. Einen Tag später kam dann die Nachricht: Die ehemaligen Minister legten ihre Posten nieder. „Wir hoffen, dass der inakzeptable und grausame Krieg bald endet und die Menschen wieder Frieden finden“, hieß es in einer Pressemeldung Schneiders.
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Geschenke annehmen? Falls“Regierungsmitglieder dadurch nicht bei der Entscheidungsfindung beeinflusst werden.“
Aber bitte schön. Wenn ein Polizist das“ Bier geht auf’s Haus“ annimmt,dann ist er schon befangen.Darauf müsste man von selbst kommen. Beispiel: Christian Wulff.Der hatte die Villa des Freundes als „Privatperson“! genutzt. Nur,als Regierungsmitglied ist Schluß mit Privat sobald man die eigenen vier Wände verlassen hat.24/24
Und da steht man ja noch nicht einmal im Dienst eines Diktators.
Aber Gesetze sind immer für die Armen und es sind auch diese die sich im Krieg abschlachten lassen.
PS: Zum Titelfoto.
“ Xavier.Pass auf deine Gesundheit auf.Dein Herz schlägt für Luxemburg,aber übertreib es nicht.“ Danke für die Arbeit bis dato.
Sinniges Foto – gut ausgewählt!