Staatsanwaltschaft

Spanische Justiz setzt gesuchten Luxemburger Schwerverbrecher endgültig auf freien Fuß

Die spanische Justiz hat am Freitag entschieden, den in Luxemburg verurteilten Verbrecher Jean-Marc Kiesch auf freien Fuß zu setzen. Seit 2004 wurde weltweit nach dem in Luxemburg verurteilten Schwerverbrecher gesucht, bis er vergangenes Jahr in Spanien aufgefunden wurde.

Spanische Justiz setzt gesuchten Luxemburger Schwerverbrecher endgültig auf freien Fuß

Foto: Editpress

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Montag mitgeteilt, dass die spanische Justiz entschieden hat, Jean-Marc Kiesch – einen in Luxemburg verurteilten Schwerverbrecher – nicht zu inhaftieren. Der Luxemburger war im Großherzogtum wegen Totschlags verurteilt worden, nachdem er im Januar 1999 eine 69-Jährige bei einem Einbruch auf brutale Weise getötet hatte. Schon vergangenes Jahr wurde Kiesch zum Entsetzen der Familienangehörigen des Opfers provisorisch freigelassen – nun hat ein Madrider Gericht endgültig entschieden, Kiesch nicht einsperren zu wollen. 

Jean-Marc Kiesch war 2004 während eines Hafturlaubes geflüchtet und im August 2020 in einem spanischen Badeort, nur wenige Kilometer östlich der portugiesischen Grenze, von den Behörden aufgegriffen worden. Mit Beschluss vom 21. August 2020 hatte das Zentrale Ermittlungsgericht von Madrid seine Übergabe an die luxemburgischen Justizbehörden abgelehnt, weshalb die Luxemburger Behörden forderten, dass das restliche Strafmaß im Land seines Wohnsitzes vollstreckt wird. Das Madrider Gericht hat sich am Freitag nun gegen die Forderung der Luxemburger Behörden entschieden. In der Urteilsbegründung schreibt die spanische Justiz, dass Jean-Marc Kiesch, geboren am 6. Januar 1981, zum Zeitpunkt der Tat am 5. Januar 1999 noch minderjährig war – und es das Urteil aus Luxemburg somit nicht anerkennen könne.

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft teilt in ihrer Pressemitteilung mit, dass die Entscheidung des Madrider Gerichts weder das luxemburgische Strafverfahren noch das europäische Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen in Strafverfahren berücksichtige. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der spanischen Justiz sei nicht möglich.

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